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Eheschließung (Heiraten/Trauung)

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung ist grundsätzlich von beiden Verlobten anzumelden. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen. Kommt es innerhalb dieser 6 Monate nicht zur Eheschließung, ist die Anmeldung im vollen Umfang zu wiederholen.

Die Verlobten müssen diverse Unterlagen zur Anmeldung vorlegen, damit der Standesbeamte prüfen kann, ob keine Ehehindernisse bestehen. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist ein Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Wenn Sie mehrere Wohnsitze haben, sollten Sie möglichst das Standesamt wählen, bei dem Sie auch die Ehe schließen möchten.
Wenn nach erfolgter Prüfung durch den Standesbeamten Ehehindernisse nicht bekannt geworden sind, wird ein verbindlicher Eheschließungstermin vereinbart.
Im Vorfeld der Anmeldung können Sie den gewünschten Hochzeitstermin mit dem Standesamt absprechen. Es wird dann eine Terminvormerkung in den Traukalender eingetragen; diese Vormerkung ist aber unverbindlich. Eine verbindliche Terminzusage erfolgt erst nach dem die Anmeldung zur Eheschließung vollständig vorliegt.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
    Diese Urkunde bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
    Sollten Sie in Lengerich geboren sein, ist die Vorlage nicht erforderlich.
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.
    Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Lengerich gemeldet sind und hier auch  heiraten wollen, ist diese Bescheinigung nicht erforderlich.
  • Beitrittserklärung
    Sollte es einem der Verlobten unmöglich sein, bei der Anmeldung anwesend zu sein, so ist eine so genannte Beitrittserklärung vorzulegen. Hiermit erteilt der/die nicht anwesende Verlobte, dem/der anwesenden Verlobten die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Dieses Formular erhalten Sie bei uns.

Zusätzliche Unterlagen:

Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war:

  • Eheurkunde der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk

Wenn einer der Verlobten Ausländer ist:

  • Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde
  • je nach Herkunftsstaat sind alle ausländischen Urkunden und Bescheinigungen mit Apostille (Überbeglaubigung durch den Heimatstaat) bzw. Legalisation (Überbeglaubigung durch die deutsche Vertretung im Heimatland) vorzulegen
  • alle ausländischen Urkunden und Bescheinigungen sind grundsätzlich mit Übersetzung vorzulegen; die Übersetzung hat  durch einen  in Deutschland zugelassenen und vereidigten Übersetzer zu erfolgen

Wichtiger Hinweis:

Die Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend. Je nach Einzelfall, insbesondere wenn einer der beiden Verlobten Ausländer ist, sind weitere Nachweise (Urkunden, Bescheinigung o. ä.) vorzulegen.Wir empfehlen, besonders in diesem Fall, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gern und stellen Ihnen eine „Besorgungsliste“ zur Verfügung. 

Trauzeugen

Sie können bis zu zwei Trauzeugen benennen. Diese müssen am Hochzeitstag mindestens 16 Jahre alt sein und sich mit einem Pass oder Personalausweis ausweisen können. 

Gebühren:

Anmeldung der Eheschließung

(wenn wir für die Entgegennahme zuständig sind (Wohnsitz der Verlobten), aber Eheschließung vor einem anderen Standesamt erfolgen soll)

  • 40 € bzw. 66 €, wenn ein Verlobter Ausländer ist
  • evtl. weitere Gebühren für Urkunden oder Bescheinigungen

Eheschließung im Trauzimmer

  • 40 € bzw. 66 €, wenn ein Verlobter Ausländer ist
  • zuzüglich Preis für Familienstammbuch, wenn gewünscht
  • evtl. Gebühren für namensrechtliche Erklärungen

Eheschließung im „Römer“

  • 170 € bzw. 196 €, wenn ein Verlobter Ausländer ist
    incl. Familienstammbuch
  • evtl. Gebühren für namensrechtliche Erklärungen 

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 6 von insgesamt 6

Herr Diekmann, U.
05481-33110  |  Zimmer: 110 |  ... Details anzeigen
u.diekmann(at)lengerich.de

Herr Göpfert, M.
05481-33114  |  Zimmer: 114 |  ... Details anzeigen
m.goepfert(at)lengerich.de

Herr Haverkamp, E.
05481-33112  |  Zimmer: 112 |  ... Details anzeigen
e.haverkamp(at)lengerich.de

Frau Peters, K.
05481-33108  |  Zimmer: 108 |  ... Details anzeigen
k.peters(at)lengerich.de

Frau Sibilski, P.
05481-33320  |  Zimmer: 320 |  ... Details anzeigen
p.sibilski(at)lengerich.de

Frau Stienecker, A.
05481-33106  |  Zimmer: 106 |  ... Details anzeigen
a.stienecker(at)lengerich.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

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