Das aktuelle Datum:
Donnerstag, 17. Mai 2012Bürgerservice
Hauptinhaltsbereich:
Namensänderung:
Von einer Namensänderung spricht man, wenn jemand seinen Vor- oder Familienname geändert haben möchte und dieses auf anderem Wege (z. B. namensrechtliche Erklärung nach dem BGB) nicht möglich ist. Genauer spricht man hier von einer behördlichen Namensänderung.
Rechtsgrundlagen für eine solche Namensänderung sind das Namensänderungsgesetz und das Transsexuellengesetz.
Das Standesamt stellt Ihnen gerne Antragsvordrucke zur Verfügung und leitet Ihren Antrag auch gerne weiter.
Für weitergehende Fragen und für eine Beratung wenden Sie sich an den Kreis Steinfurt als zuständige Behörde.
Namenserklärung:
Von einer Namenserklärung (auch: Namensbestimmung) spricht man, wenn ein Name oder auch Vorname nach den Vorschriften des BGB, des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) oder des Bundesvertriebengesetzes bestimmt wird.
Man unterscheidet folgende Bereiche der Namenserklärungen:
Ihre Ansprechpartner/innen:
1 bis 5 von insgesamt 5
Herr Diekmann, U.
05481-33110 | Zimmer: 110 | ... Details anzeigen
u.diekmann(at)lengerich.de
Herr Göpfert, M.
05481-33114 | Zimmer: 114 | ... Details anzeigen
m.goepfert(at)lengerich.de
Herr Haverkamp, E.
05481-33112 | Zimmer: 112 | ... Details anzeigen
e.haverkamp(at)lengerich.de
Frau Peters, K.
05481-33108 | Zimmer: 108 | ... Details anzeigen
k.peters(at)lengerich.de
Frau Stienecker, A.
05481-33106 | Zimmer: 106 | ... Details anzeigen
a.stienecker(at)lengerich.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung.