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Sterbefall (Anzeige)

Ist jemand auf dem Gebiet der Stadt Lengerich verstorben, so ist  dieser Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen.

Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender gesetzlicher Reihenfolge:

  1. Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, wenn sich der Sterbefall dort ereignet hat
  2. jede volljährige Person, die mit im Haushalt des Verstorbenen gelebt hat
  3. der Wohnungsbesitzer, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  4. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon Kenntnis hat.

Hinweis:

Besteht die Anzeigepflicht eines Krankenhauses o. ä. bleiben die unter 2. – 4. aufgeführten Personen gegenüber dem Standesamt auskunftspflichtig zu Angaben, die dem Anzeigenden nicht bekannt sind.

Die Anzeigepflichtigen zu 2. – 4. können mit der Abgabe der Sterbefallanzeige das Bestattungsunternehmen, das in ihrem Auftrag die Beerdigung durchführt, beauftragen.

Stellt der untersuchende Arzt fest, dass es sich um einen unnatürlichen Todesfall handelt, wird der Sterbefall von der Staatsanwaltschaft angezeigt. 

Frist/Dauer:

Am nächsten Werktag nach dem Todesfall. Ein Samstag gilt nicht als Werktag. 

Vorzulegende Unterlagen:

  • Todesbescheinigung des Arztes (nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen
  • Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen

Bei verheirateten Verstorbenen

  • Heiratsurkunde

Bei geschiedenen Verstorbenen 

  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil

Bei verwitweten Verstorbenen zusätzlich

  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des früheren Ehegatten. 

Hinweis:

Die vorzulegenden Urkunden sollten, wenn möglich, neueren Datums sein.

Die Vorlage von Urkunden, die vom Standesamt Lengerich auszustellen wären, kann entfallen.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Übersetzungen).

Bei fehlenden Urkunden erfolgt zunächst eine Abweisung des Sterbefalles. Die Beurkundung erfolgt erst nach Vorlage der benötigten Unterlagen 

Gebühren:

siehe Sterbeurkunde

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 5 von insgesamt 5

Herr Diekmann, U.
05481-33110  |  Zimmer: 110 |  ... Details anzeigen
u.diekmann(at)lengerich.de

Herr Göpfert, M.
05481-33114  |  Zimmer: 114 |  ... Details anzeigen
m.goepfert(at)lengerich.de

Herr Haverkamp, E.
05481-33112  |  Zimmer: 112 |  ... Details anzeigen
e.haverkamp(at)lengerich.de

Frau Peters, K.
05481-33108  |  Zimmer: 108 |  ... Details anzeigen
k.peters(at)lengerich.de

Frau Stienecker, A.
05481-33106  |  Zimmer: 106 |  ... Details anzeigen
a.stienecker(at)lengerich.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

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