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Wiederannahme eines Namens

Ist die Ehe eines Ehegatten aufgelöst (Scheidung, Tod), so kann dieser seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen oder den in einer früheren Ehe geführten Namen durch Erklärung wieder annehmen.

Diese Erklärung kann der Ehegatte abgeben bei seinem Wohnsitzstandesamt oder bei dem Standesamt, das die Eheschließung beurkundet hat.

Gleiches gilt für Lebenspartner, die in ihrer aufgelösten Lebenspartnerschaft einen Lebenspartnerschaftsnamen geführt haben. 

Gebühren:

21,00 Euro

Antragsberechtigte:

  • der betroffene Ehegatte
  • eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich 

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Erklärung beim Wohnsitzstandesamt 

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 5 von insgesamt 5

Herr Diekmann, U.
05481-33110  |  Zimmer: 110 |  ... Details anzeigen
u.diekmann(at)lengerich.de

Herr Göpfert, M.
05481-33114  |  Zimmer: 114 |  ... Details anzeigen
m.goepfert(at)lengerich.de

Herr Haverkamp, E.
05481-33112  |  Zimmer: 112 |  ... Details anzeigen
e.haverkamp(at)lengerich.de

Frau Peters, K.
05481-33108  |  Zimmer: 108 |  ... Details anzeigen
k.peters(at)lengerich.de

Frau Stienecker, A.
05481-33106  |  Zimmer: 106 |  ... Details anzeigen
a.stienecker(at)lengerich.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

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