Das aktuelle Datum:
Donnerstag, 17. Mai 2012Bürgerservice
Hauptinhaltsbereich:
Abmeldung (von Personen)
Eine Abmeldung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Sie müssen sich lediglich innerhalb einer Woche nach Wohnsitznahme in der neuen Wohnsitzgemeinde persönlich anmelden.
Die Pflicht zur Abmeldung besteht indes nach wie vor
- bei Wegzug ins Ausland
- Aufgabe einer Nebenwohnung
- beim Wegfall eines festen Wohnsitzes.
Gebühren:
- Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Abgabe der Meldung:
- persönlich
- bei Ehepaaren/Familien: persönlich durch einen der Meldepflichtigen
Notwendige Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis (ggf. Reisepass)
Ihre Ansprechpartner/innen:
1 bis 6 von insgesamt 6
Herr Diekmann, U.
05481-33110 | Zimmer: 110 | ... Details anzeigen
u.diekmann(at)lengerich.de
Herr Göpfert, M.
05481-33114 | Zimmer: 114 | ... Details anzeigen
m.goepfert(at)lengerich.de
Herr Haverkamp, E.
05481-33112 | Zimmer: 112 | ... Details anzeigen
e.haverkamp(at)lengerich.de
Frau Komarek, J.
05481-33104 | Zimmer: 104 | ... Details anzeigen
j.komarek(at)lengerich.de
Frau Peters, K.
05481-33108 | Zimmer: 108 | ... Details anzeigen
k.peters(at)lengerich.de
Frau Stienecker, A.
05481-33106 | Zimmer: 106 | ... Details anzeigen
a.stienecker(at)lengerich.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung.