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Angelegenheiten der Feuerwehr

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Die Stadt Lengerich betreibt eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgaben nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen NW (FSHG).

Sie bekämpft Schadenfeuer und leistet Hilfe bei Unglücksfällen und bei öffentlichen Notständen, die z.B. durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Darüber hinaus wird die Feuerwehr auch präventiv tätig. Sie informiert und berät die Bürger über das richtige Verhalten bei Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeiten der Selbsthilfe.

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Hübner, H.
05481-33812  |  Zimmer: FuRW |  ... Details anzeigen
h.huebner(at)lengerich.de

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