Das aktuelle Datum:
Sonntag, 5. Februar 2012Bürgerservice
Hauptinhaltsbereich:
Gaststättenerlaubniss
Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragstellung erforderlich
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis,
- Unterrichtungsnachweis der IHK,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
- Kopie des Pachtvertrages,
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
Ihre Ansprechpartner/innen:
1 bis 1 von insgesamt 1
Herr Naßmacher, F.
05481-33122 | Zimmer: 122 | ... Details anzeigen
f.nassmacher(at)lengerich.de
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung.
externe Informationen:
Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw
www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung
www.gewerbeanmeldung.nrw.de
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