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Gaststättenerlaubniss

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragstellung erforderlich  

Notwendige Unterlagen:

  • Führungszeugnis,
  • Unterrichtungsnachweis der IHK,
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
  • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
  • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
  • Kopie des Pachtvertrages,
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).  

Formulare:

  Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Naßmacher, F.
05481-33122  |  Zimmer: 122 |  ... Details anzeigen
f.nassmacher(at)lengerich.de

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

externe Informationen:

Ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie unter:

Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw  www.go.nrw.de
Infocenter Gewerbeanmeldung  www.gewerbeanmeldung.nrw.de

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