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Maßnahmen nach dem Landeshundegesetz

Das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft. 

Formulare:

Die Amelde-/Anzeigeformulare erhalten Sie direkt bei den unten aufgeführten Sachbearbeiterinnen/er in der Verwaltung.

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Spellmeyer, K.
05481-33120  |  Zimmer: 120 |  ... Details anzeigen
k.spellmeyer(at)lengerich.de

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.