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Reisegewerbekarte

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragstellung erforderlich 

Gebühren:

Gebühren auf Anfrage 

Notwendige Unterlagen:

bitte Anfragen

Formulare:

 Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 GewO

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Naßmacher, F.
05481-33122  |  Zimmer: 122 |  ... Details anzeigen
f.nassmacher(at)lengerich.de

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

externe Informationen:

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Go! Das Gründungsnetzwerk:nrw  www.go.nrw.de - Infocenter Gewerbeanmeldung  www.gewerbeanmeldung.nrw.de 

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