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Schankerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis richten sich nach persönlichen Gegebenheiten. Ein persönliches Informationsgespräch mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in ist vor der Antragstellung erforderlich  

Formulare:

  Antrag auf Erteilung einer Schankerlaubnis

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Naßmacher, F.
05481-33122  |  Zimmer: 122 |  ... Details anzeigen
f.nassmacher(at)lengerich.de

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

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