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Sperrzeitverkürzungen für Gaststätten- und Vergnügungsbetriebe

Beim Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit für Gaststätten u.a. öffentliche Vergnügungsstätten verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.

Dies setzt entsprechende Anträge voraus, wenn nicht bereits durch ordnungsbehördliche Verordnung allgemeine Festlegungen getroffen wurden. 

Ihre Ansprechpartner/innen:

1 bis 1 von insgesamt 1

Herr Naßmacher, F.
05481-33122  |  Zimmer: 122 |  ... Details anzeigen
f.nassmacher(at)lengerich.de

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr 
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr

und nach Vereinbarung.

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