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Wohngeld

Am 01. Januar 2009 ist die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Mit dieser Reform wird das Wohngeld deutlich erhöht. Neu ist auch die Berücksichtigung von Heizkosten bei der Wohngeldberechnung.

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld steht grundsätzlich den Haushalten zu, die eine Miet- oder Genossenschaftswohnung bewohnen. Auch die Bewohner von Altenheimen können Wohngeld erhalten. Eigentümer von Wohnraum können ebenfalls Wohngeld beziehen.

Wohngeld wird grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.

Wieviel Wohngeld bekomme ich?

Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Größe des Haushaltes, der Höhe des Familieneinkommens und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Informationen:

Bundesministerium für Bauen und Verkehr
http://www.bmvbs.de/-,1500/Stadtentwicklung_-Wohnen.htm

Wohnen/Wohnraumförderung/Wohngeld - und zum Ministerium für Bauen und Verkehr NRW

http://www.mbv.nrw.de/Wohnen/Wohngeld_neu/index.php

Formulare:

Ihre Ansprechpartner/innen:

Frau Hülsmeier, M.
05481-33509  |  Zimmer: 509 |  ... Details anzeigen
m.huelsmeier(at)lengerich.de

Frau Wagner-Kühlewind, H.
05481-33502  |  Zimmer: 502 |  ... Details anzeigen
h.wagnerkuehlewind(at)lengerich.de

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