Das aktuelle Datum:
Donnerstag, 17. Mai 2012Verwaltung & Politik
Hauptinhaltsbereich:
Veröffentlichung nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes
Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über ihre berufliche Tätigkeit, Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien. Die Stadt Lengerich stellt die Auskünfte der Mandatsträger in Form einer Tabelle (PDF-Datei) der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei den Mandatsträgern liegt. |