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Veröffentlichung nach § 17 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes

Am 01.03.2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt unter anderem Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger über ihre berufliche Tätigkeit, Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in verschiedensten Gremien.

Der Rat der Stadt Lengerich hat in der von ihm erlassenen Ehrenordnung geregelt, dass die Angaben der Mandatsträger in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen sind. Um eine größtmögliche Transparent zu schaffen, hat der Rat sich auf eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Lengerich verständigt.

Die Stadt Lengerich stellt die Auskünfte der Mandatsträger in Form einer Tabelle (PDF-Datei) der Öffentlichkeit zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben bei den Mandatsträgern liegt.

 Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes  (42 KB)

 Ehrenordnung des Rates der Stadt Lengerich  (8 KB)

 Tabelle über Auskünfte der Mandatsträger  (63 KB)

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