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02. August 2024

Schiedsamtswahl 2024

Wahlempfehlung Schiedspersonen NRW
Wahlempfehlung Schiedspersonen NRW

Stadt Lengerich startet formloses Bewerbungsverfahren

Lengerich. Am 31.12.2024 enden die Amtszeiten der beiden Schiedspersonen der Stadt Lengerich. Aktuell ist Frau Christel Wittmann zuständige Schiedsperson für den Bezirk Lengerich-Ost und Herr Jürgen Wesselmann für den Bezirk West. 

Voraussichtlich wird einer der Bezirke nicht durch die bisherigen Amtsinhaber weitergeführt werden. 

Die Bestellung von Schiedspersonen ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Die Stadt Lengerich hat das Gemeindegebiet in den Bezirk Ost und den Bezirk West unterteilt, wobei sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig vertreten. 

Alle Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und unterliegen der Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts. Sie haben folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzungen der persönlichen Ehre.
  • Durchführung von Schlichtungsverfahren in Strafsachen. Gemäß § 34 Schiedsamtsgesetz (SchAG NRW) ist das Schiedsamt die zum Zwecke des Sühneversuchs zuständige Vergleichsbehörde nach Strafprozessordnung. Darunter fallen zum Beispiel Vergehen wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung.


Die Stadtverwaltung Lengerich sucht nun Menschen, die sich für die Wahrnehmung dieser Aufgabe interessieren. Jede Person, die nach dem Schiedsamtsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen die formalen Voraussetzungen zur Übernahme dieses Ehrenamtes erfüllt, kann sich formlos bei der Stadt Lengerich bewerben. 

Eine Schiedsperson

  • muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
  • soll das 30. Lebensjahr vollendet und zum Zeitpunkt der Wahl das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben und
  • soll in Lengerich wohnen.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Zeitlich sollten Sie ca. zehn Stunden im Monat für das Ehrenamt einplanen. 

Weitere Informationen können im Internet unter www.schiedsamt.de abgerufen werden.

Für Fragen zum Lengericher Schiedsamt stehen Herr Sebastian Wallmeyer (05481/33-120) und Frau Anke Ahlert (05481/33-221) aus dem Fachdienst 32 / Sicherheit und Ordnung gerne zur Verfügung. Die Mitarbeitenden sind per E-Mail erreichbar unter rdnngsmtlngrchd.