21. Oktober 2024
380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Informationen zum Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) | Raumverträglichkeitsuntersuchung und FAQ der Bezirksregierung Münster | Öffentliche Web-Anwendung der Leitungsbauvorhaben Kreis Steinfurt | Petition
Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt das Energiesystem vor große Herausforderungen. Die Stromerzeugung hat sich in Deutschland räumlich stark verlagert. Dadurch werden zusätzliche Übertragungs- und Verteilungskapazitäten notwendig.
Gründe hierfür sind unter anderem der Ausbau der Windenergie im Norden und Osten Deutschlands. Das Stromnetz bildet das Rückgrat einer gelungenen Energiewende. Damit die Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, sind mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen notwendig. Die Liste mit konkreten Vorhaben zum Leitungsbau sind im Bundesbedarfsplan des Bundes (BBPlG) gekennzeichnet. Für diese Vorhaben besteht ein überragendes öffentliches Interesse. Damit ist gesetzlich verankert, dass die jeweilige Leitung gebraucht wird.
Die Amprion GmbH hat die Aufgabe, die Übertragungskapazität innerhalb Nordrhein-Westfalens zu erhöhen. Das Vorhaben zum Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung mit dem Namen „Westerkappeln – Gersteinwerk” ist seit Mitte 2022 gesetzlich als Vorhaben 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist Amprion mit dem gesetzlichen Auftrag betraut, dieses Netzausbauprojekt zu planen, umzusetzen und die Leitung anschließend zu betreiben.
Der Ausbau soll als Höchstspannungsfreileitung erfolgen. Dazu wurden in den letzten Wochen mögliche Ausbaukorridore der Öffentlichkeit vorgestellt. Gegen diesen Ausbau formieren sich nun Interessengemeinschaften in den Kommunen. Unter anderem wird kritisiert, dass der Ausbau nicht vorrangig in Gestalt einer Erdverkabelung geplant wird.
Am 30.09.2024 hat die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin den Vorschlagskorridor veröffentlicht. Weitere Informationen zur Raumverträglichkeitsprüfung finden Sie nachfolgend:
Informationen der Bezirksregierung Münster zur Raumverträglichkeitsprüfung (aktualisiert: 21.10.2024)
In die Zuständigkeit der Bezirksregierung Münster fällt die Raumverträglichkeitsprüfung des Vorhaben Nr. 89. Die Vorhabenträgerin (Amprion GmbH) hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung zu der Raumverträglichkeitsprüfung findet im Zeitraum vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 statt (s. Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.10.2024). Die Verfahrensunterlagen sind in diesem Zeitraum online hier öffentlich einsehbar: Verfahrensunterlagen (Homepage Bezirksregierung Münster)
Unter diesem Link sind sämtliche für das Verfahren relevante Informationen zu finden , die Verfahrensunterlagen downloadbar und die Möglichkeiten zur Stellungnahme beschrieben.
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Im Vorgriff darauf hat die Bezirksregierung wesentliche Aspekte einer Raumverträglichkeitsprüfung, Dokumente zum Vorhaben und eine FAQ-Liste auf Ihrer Homepage bereitgestellt.
Informationen der Bezirksregierung Münster (externer Link)
Ferner wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Raumverträglichkeitsprüfung das Planfeststellungverfahren beginnt, für das ebenfalls die Bezirksregierung Münster die zuständige Behörde ist. Im Planfeststellungverfahren wird vor allem die Frage nach dem genauen Verlauf der Leitung innerhalb des Trassenkorridors betrachtet.
Öffentliche Web-Anwendung der Leitungsbauvorhaben Kreis Steinfurt
Im Kreis Steinfurt sind mehrere Stromtrassenvorhaben in Planung. Diese sind entweder als Erdkabel oder Freileitung geplant. Die Verfahrensstände dieser Vorhaben sind sehr unterschiedlich weit fortgeschritten.
Der Kreis Steinfurt hat eine GIS-Web-Anwendung mit den geplanten Stromtrassen, den Schutzgebieten und den Windenergieanlagen (Bestand/Planung) eingerichtet. Unter dem nachfolgenden Link Leitungsbauvorhaben (arcgis.com) ist die Web-Anwendung abrufbar.
Diese Karten-Anwendung soll Ihnen helfen, sich schnell einen Überblick vor Ort zu verschaffen, wo mögliche Trassenkorridore vorgesehen sind. In dieser Anwendung sind alle Leitungsbauvorhaben mit Stand April 2024 abgebildet. Die Leitungsbauvorhaben werden hier unterschieden in Freileitung (gestrichelte Linien bzw. Korridore) oder Erdkabel (durchgezogene Linien bzw. Korridore). Trassenkorridore bestehen für alle Stromleitungen. Falls bereits genauere Trassenverläufe existieren, werden diese ebenfalls abgebildet.
Die Hintergrundkarten werden maßstabsbezogen angezeigt. Auch das Einladen von Luftbildern ist möglich. Beim Anklicken der Leitungstrassen oder -korridore erscheint ein Pop-Up-Fenster mit weiteren Informationen zum Vorhaben. Falls Sie weitere Arbeitshilfen für die Web-Anwendung benötigen sollten, können Sie diese dem angefügten Dokument entnehmen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Leitungsbauvorhaben finden Sie auf der Seite des Übertragungsnetzbetreibers Amprion Netzausbau (amprion.net) oder der Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur (Netzausbau Strom).
Petition zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabelin den Gemeinden Ladbergen, Lengerich, Lienen und Tecklenburg
Aufgrund entsprechender Ratsbeschlüsse stellen die Bürgermeister der Kommunen Ladbergen, Lienen, Lengerich und Tecklenburg („Triple L-T“) eine Petition gemäß Art. 17 GG zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel im südlichen Tecklenburger Land beim Deutschen Bundestag. Der Wortlaut der Petition lautet:
Zum Erhalt der gesunden Wohn- und Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Natur im südlichen Tecklenburger Land fordern wir für die Verlegung der Höchstspannungsleitung des Vorhabens 89 (Westerkappeln – Gersteinwerk) nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in der „Anlage (zu §1 Absatz 1) Bundesbedarfsplan“ das Vorhaben 89 mit dem Kennzeichen „F“ zu versehen, um eine Erdverkabelung als Pilotprojekt im Ganzen oder in Teilbereichen zu ermöglichen.
Download der Petition:
Hinweise:
Die ausgefüllten Petitionen sind der Stadt Lengerich bis zum 30. August 2024 zugeleitet worden. Anschließend wurden die Unterschriftenlisten gesammelt und dem Petitionsausschuss des Bundestages zugeleitet.
Sollten Sie Unterschriftensammlungen vornehmen wollen, nehmen Sie bitte vorab Kontakt mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Lengerich auf.
Eine ergänzende Online-Petition beim Deutschen Bundestag befindet sich in der Vorbereitung.
Bürgermeister überreichen Stellungnahmen an Bezirksregierung
Zum Ablauf der Eingabefrist überreichten nun die Bürgermeisterkollegen Torsten Buller (Gemeinde Ladbergen), Wilhelm Möhrke (Stadt Lengerich), Stefan Streit (Stadt Tecklenburg) und Arne Strietelmeier (Gemeinde Lienen) ihre jeweiligen Stellungnahmen zur Raumverträglichkeitsprüfung an die Bezirksregierung Münster. Stellvertretend für Herrn Regierungspräsidenten Andreas Bothe nahm Hauptdezernentin Bettina Kraus (Dezernat 32 - Regionalentwicklung) die Argumente aus den „Triple L-T“-Kommunen entgegen.
In den vergangenen Wochen haben sich die Gemeinde- und Stadtverwaltungen grundlegend mit dem Vorhaben Nr. 89 (Geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung „Westerkappeln – Gersteinwerk“) beschäftigt. Es wurden die über 2.000 Seiten Antragsunterlagen analysiert, Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzbelange bewertet, Gespräche mit den engagierten Bürgerinitiativen geführt und juristische Einschätzungen eingeholt.
22 Seiten umfasst die Stellungnahme der Stadt Lengerich. Diese kann hier eingesehen werden:
Stellungnahme der Stadt Lengerich
Die kontinuierliche Einbindung der Kommunalvertretungen war den Bürgermeistern sehr wichtig, da der Vorschlagskorridor und die anderen möglichen Trassenverläufe unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. So wurden in der letzten Woche in allen vier Kommunen die entsprechenden Stellungnahmen durch die politischen Gremien bestätigt.
Weitere 3.000 Unterschriften unterstützen Petition
Verlegung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel wird gefordert
Ladbergen/Lengerich/Lienen/Tecklenburg. Bis Anfang September konnten rund 19.000 Unterschriften zur Unterstützung der Petition zur Verlegung von Höchstspannungsleitungen gesammelt werden. Verbunden mit ihrer eigenen, gleichlautenden Petition haben die „Triple L-T“-Bürgermeister Torsten Buller (Gemeinde Ladbergen), Wilhelm Möhrke (Stadt Lengerich), Arne Strietelmeier (Gemeinde Lienen) und Stefan Streit (Stadt Tecklenburg) die Unterschriften den hiesigen Bundestagsabgeordneten übergeben und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich derzeit mit der Prüfung der Eingabe.
Inzwischen sind weitere 3.000 Unterschriften in den Rathäusern der „Triple L-T“-Kommunen eingegangen. „Wir freuen uns sehr, dass sich rund 22.000 Menschen unserem und dem Anliegen der sehr engagierten Bürgerinitiativen anschließen“, betonen die vier Verwaltungschefs, die den Ordner mit den 3.000 Unterschriften nun nach Berlin schicken werden: „Je mehr Menschen sich der Petition anschließen, desto höher wird das Gewicht sein, das dieser im Verfahren beigemessen wird.“

Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster: Amprion darf private Grundstücke in Lengerich und Ladbergen kartiern
Münster. Der Stromnetzbetreiber Amprion GmbH (Dortmund) hat vor Weihnachten (Posteingang: 20. Dezember 2024) bei der Bezirksregierung Münster den Erlass von Duldungsverfügungen zur Betretung privater Grundstücke in der Stadt Lengerich und der Gemeinde Ladbergen beantragt. Betroffen sind 3 Flurstücke in Ladbergen und 98 Flurstücke in Lengerich.
Die von Amprion beantragte Duldungspflicht umfasst die Begehung, Inaugenscheinnahme und Befahrung von Grundstücken, die Probeflächenermittlung und Biotoptypkartierung, die Brut- und Rastvogelkartierung sowie die Horst- und Höhlenbaumkartierung der betroffenen Grundstücke. Dabei handelt es sich um Vorarbeiten, zu denen Amprion im Zusammenhang mit der im Bundesbedarfsplangesetz festgeschriebenen Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln-Gersteinwerk verpflichtet ist. Die Bezirksregierung Münster ermittelt als zuständige Regionalplanungsbehörde derzeit den Vorzugstrassenkorridor der Freileitung, nachdem Amprion die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens am 30.09.2024 beantragt hat.
Laut Amprion hatte das Unternehmen bereits im Winter 2023 mittels ortsüblicher Bekanntmachungen die Grundstücksberechtigten von dem Vorhaben informiert, woraufhin mehrere Personen gegenüber Amprion und beauftragten Fachfirmen Betretungsverbote ausgesprochen hätten. Das Unternehmen habe jedoch Identitäten und Berechtigungsverhältnisse an den Grundstücken nicht feststellen und daher auch keine individuellen Verhandlungen führen beziehungsweise individuelle Duldungsanordnungen beantragen können, so Amprion. Im Ergebnis hätten die Untersuchungen in dem vorgesehenen Zeitraum nicht abschließend durchgeführt werden können, so Amprion. Diese seien in einem Gesamtzeitraum von November 2023 bis Dezember 2024 in acht Kommunen entlang der vorgesehenen rund 85 Kilomater langen Trasse vorgesehen gewesen.
Da es sich bei den beabsichtigten Kartierungen um übliche obligatorische Maßnahmen handelt, die für die Planung einer Höchstspannungsfreileitung unerlässlich sind, und zudem eine Duldungspflicht kraft Gesetzes besteht, wird die Bezirksregierung entsprechend des Antrags mit Wirkung ab dem 20. Januar 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Duldung verpflichtet.
Aus naturschutzfachlichen Gründen beträgt die Wirkungsdauer der Duldungsverfügung 13 Monate. Die Verfügung wird am Freitag, 17. Januar 2025, im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.
Wissenschaftliches Gutachten: Alternativen zur geplanten 380-kV-Freileitung Westerkappeln – Gersteinwerk
Wissenschaftliches Gutachten: Alternativen zur geplanten 380-kV-Freileitung Westerkappeln – Gersteinwerk
Erstellt von Prof. Dr. Lorenz J. Jarass und Dipl.-Ing. Carsten Siebels