Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Open STreet Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

27. September 2024

Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels

Info
Info

Zahlreiche Erhebungsbögen fehlen noch

Die Stadt Lengerich beabsichtigt, in den nächsten Wochen den qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Bereich der Stadt Lengerich neu zu erstellen. Dieser soll voraussichtlich zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Anfang September wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Lengerich bereits aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob Wohnraum vermietet ist, mit den dazu erforderli-chen Angaben, wie z.B. Wohnungsgröße, Wohnungsausstattung und Miethöhe. Ohne die Angaben kann kein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Der bisherige Rücklauf reicht nicht aus, um eine realistische Abbildung des Mietpreisniveaus zu ermöglichen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden daher aufgefordert, die Erhebungsbögen bis zum 18. Oktober 2024 auszufüllen und abzugeben. Die Abgabe der Auskünfte ist für jeden Eigentümer / jede Eigentümerin nach Art. 238 des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzlich verpflichtend.

Formulare hierzu liegen auch in der Stadtverwaltung Lengerich, Tecklenburger Str. 2/4 aus.
Falls erforderlich, werden Ihnen die Unterlagen auch auf telefonische Anfrage unter 05481/33205 oder 33504 zugeschickt.

Alternativ ist es möglich sein, die Befragung über den folgenden zu beantworten: Fragenbogen Mietspiegel.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den ausgefüllten Bogen einzuscannen und als E-Mail an die Adresse l.schueler@lengerich.de zu senden.

Wir bedanken uns bereits jetzt für die Unterstützung bei der Neuerstellung des quali-fizierten Mietspiegels.