27. September 2024
Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels
Zahlreiche Erhebungsbögen fehlen noch
Die Stadt Lengerich beabsichtigt, in den nächsten Wochen den qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Bereich der Stadt Lengerich neu zu erstellen. Dieser soll voraussichtlich zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Anfang September wurden alle Eigentümerinnen und Eigentümer einer Immobilie in Lengerich bereits aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob Wohnraum vermietet ist, mit den dazu erforderli-chen Angaben, wie z.B. Wohnungsgröße, Wohnungsausstattung und Miethöhe. Ohne die Angaben kann kein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Der bisherige Rücklauf reicht nicht aus, um eine realistische Abbildung des Mietpreisniveaus zu ermöglichen.
Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden daher aufgefordert, die Erhebungsbögen bis zum 18. Oktober 2024 auszufüllen und abzugeben. Die Abgabe der Auskünfte ist für jeden Eigentümer / jede Eigentümerin nach Art. 238 des Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzlich verpflichtend.
Formulare hierzu liegen auch in der Stadtverwaltung Lengerich, Tecklenburger Str. 2/4 aus.
Falls erforderlich, werden Ihnen die Unterlagen auch auf telefonische Anfrage unter 05481/33205 oder 33504 zugeschickt.
Alternativ ist es möglich sein, die Befragung über den folgenden zu beantworten: Fragenbogen Mietspiegel.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den ausgefüllten Bogen einzuscannen und als E-Mail an die Adresse l.schueler@lengerich.de zu senden.
Wir bedanken uns bereits jetzt für die Unterstützung bei der Neuerstellung des quali-fizierten Mietspiegels.