21. Oktober 2024
Ehejubiläen 2025 in Lengerich
Mitteilung über Eheschließung in auswärtigen Standesämtern für Ehrungen erforderlich
Die Stadtverwaltung Lengerich weist darauf hin, dass alle diejenigen Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2025 das 50-jährige (goldene), das 60-jährige (diamantene), das 65-jährige (eiserne), das 70-jährige Ehejubiläum (Gnadenhochzeit) oder die nach 75 Ehejahren anstehende Kronjuwelenhochzeit feiern und deren Ehe nicht im Standesamt Lengerich geschlossen wurde, sich bis zum 15.12.2024 im Bürgerbüro/Standesamt der Stadt Lengerich, Tecklenburger Str. 2, melden sollten.
Die Paare geben damit dem Bürgermeister der Stadt Lengerich und je nach Jubiläum anderen beteiligten Behörden (Landrat des Kreises Steinfurt, Ministerpräsident des Landes NRW, Bundespräsident) Gelegenheit, ihnen an ihrem Ehrentag deren Glückwünsche zu überbringen.
Zum Nachweis der Eheschließung ist dem Standesamt Lengerich eine Kopie der Heiratsurkunde zu übersenden. Ebenso möglich ist eine Abgabe der Kopie im Empfang der Stadtverwaltung sowie auch eine Übersendung per E-Mail (buergerbuero@lengerich.de).
Rückfragen zu Ehejubiläen, aber auch Altersjubiläen, beantwortet das Bürgerbüro/Standesamt Lengerich unter der Rufnummer 05481/33-100. Für Fragen zur Gratulation durch Bürgermeister, Landrat usw. steht das Büro des Bürgermeisters unter der Rufnummer 05481/33-423 zur Verfügung.