17. Januar 2025
Grundsteuerbescheide werden verschickt
Stadtverwaltung stellt umfangreiche Informationen und FAQ bereit
Ab dem 10.01.2025 bekommen alle Grundstückseigentümer/-innen in Lengerich ihre neuen Grundsteuerbescheide zugestellt. Die Bescheide umfassen neben den Festsetzungen für die Grundsteuer auch weitere Grundbesitzabgaben, wie zum Beispiel die Abfallgebühren.
Die Höhe der Grundsteuer ändert sich wegen einer neuen Rechtslage ab dem Jahr 2025. Von dieser Änderung ist jedes Grundstück in der Stadt Lengerich betroffen.
Jedem der über 9.350 Bescheiden legt Lengerichs Stadtverwaltung daher ein wichtiges Informationsblatt mit Kontaktmöglichkeiten, Erläuterungen zum SEPA-Mandat und weiteren Hinweisen bei. Darüber hinaus hat die Stadt Lengerich eine umfangreiche FAQ-Liste zusammengestellt, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://www.lengerich.de/de/grundsteuerreform
Es wird um Verständnis gebeten, dass es bei Rückfragen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Aufgrund der Vielzahl der versandten Bescheide und der neuen Rechtslage ist dies leider nicht zu vermeiden.
Grundlage der Steuerfestsetzung
Grundlage für die Steuerfestsetzung ist der Messbetrag je Grundstück. Für die Durchführung der Bewertung nach der Grundsteuerreform und die Errechnung des Messbetrages ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Über die Festsetzung des Messbetrages haben die Grundstückseigentümer/-innen einen gesonderten Bescheid erhalten. Gegen diesen Grundsteuermessbescheid konnte innerhalb der Einspruchsfrist ausschließlich beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden.
Der Einspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass die Grundsteuer trotzdem gezahlt werden muss.
Bei Fragen zur Festsetzung des Messbetrages und der dazu durchgeführten Wertermittlung ist das Finanzamt Ibbenbüren zu kontaktieren. Die Hotline des Finanzamtes Ibbenbüren zum Thema Grundsteuerreform kann dem voran genannten Informationsblatt entnommen werden.
Grundsteuer-Hebesätze
Neben der Wertermittlung und Festsetzung des Messbetrages durch das Finanzamt legt jede Kommune Hebesätze für die Grundsteuer fest. Dieser Hebesatz wird mit dem jeweiligen Messbetrag multipliziert.
Der Rat der Stadt Lengerich hat die Hebesätze für 2025 wie folgt festgelegt:
- Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 284 v. H.
- Für Wohngrundstücke (Grundsteuer B) 577 v. H.
- Für Nichtwohngrundstücke (Grundsteuer B2) 1.004 v. H.
Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Lengerich und bleibt direkt vor Ort. Jeder Steuer-Euro fließt in die Gesamtmasse des Haushalts ein, aus der wiederum alle Ausgaben finanziert werden. Damit werden unter anderem der Bau und die Unterhaltung von Straßen, Schulen und Kindergärten finanziert. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. rät davon ab, Widerspruch gegen den Hebesatz auf dem städtischen Grundsteuerbescheid einzulegen. Die Interessenvertretung der Steuerzahlenden begründet dies wie folgt: „Es gibt in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Es muss nämlich eine sogenannte erdrosselnde Wirkung nachgewiesen werden. Die greift jedoch erst, wenn die Mehrheit der Steuerzahler den festgelegten Hebesatz nicht mehr stemmen könnte, bzw. durch die Höhe des Hebesatzes in existenzielle Nöte gerät.“