14. April 2025
Kulturpreis des Kreises Steinfurt als Würdigung für besondere Kunst- und Kulturbeiträge für das Jahr 2025

Vorschläge aus allen Bereichen kulturellen Schaffens bis 05.05.2025 bei der Stadt Lengerich einreichen!
Die Stadt Lengerich weist darauf hin, dass der Kreis Steinfurt auch im Jahr 2025 wieder einen Kulturpreis vergeben wird. Bei dem Kulturpreis handelt es sich um einen Ehrenpreis, der mit 4.000 Euro dotiert ist. Mit dem Preis sollen künstlerische Leistungen ausgezeichnet werden, die das kulturelle Leben im Kreis Steinfurt in besonderer Weise bereichert haben. Der Kulturpreis des Kreises Steinfurt kann sowohl an Einzelpersonen als auch an Gruppen verliehen werden. Auch kulturunterstützende Vereine, kulturelle Initiativen und Organisatorinnen bzw. Organisatoren kontinuierlicher Veranstaltungsformate mit Breitenwirkung können mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden.
Dabei sind auch Bewerbende zulässig, deren Wohnsitz nicht innerhalb des Kreisgebietes liegt, aber im Kreis Steinfurt geboren wurden oder dort aufgewachsen sind.
Über die Vergabe des Preises entscheidet der Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Tourismus des Kreises Steinfurt. Vorschläge für den Kulturpreis können von Einzelpersonen oder Institutionen gemacht werden; Städte und Gemeinden haben darüber hinaus ein eigenes Vorschlagsrecht.
Die Vorschläge sind mit einer schriftlichen Darstellung zur Künstlerin/zum Künstler, zum kulturunterstützenden Verein, zur Initiative oder zum Organisator/zur Organisatorin, zu der zu würdigenden Leistung und zu der Wirkung auf das Kulturleben im Kreis Steinfurt ausführlich zu begründen und mit aussagekräftigem und qualitätsvollem Begleitmaterial zu versehen. Die Begründungen für den Vorschlag dürfen nicht vom Vorgeschlagenen selbst verfasst werden.
Entsprechende Vorschläge können bis zum 05. Mai 2025 an die Stadt Lengerich, Fachdienst Schule, Sport, Kultur, gerichtet werden. Bei auswärtigen Kandidatinnen und Kandidaten ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes zuständig, in dem die/der Vorgeschlagene geboren wurde bzw. wo sie/er aufgewachsen ist. Dabei ist das vom Kreis Steinfurt zur Verfügung gestellte Formblatt zu nutzen.
Die Stadt Lengerich leitet die Unterlagen – nach entsprechender Prüfung auf Zulässigkeit - an die Kreisverwaltung zur Entscheidung im Fachausschuss weiter. Bewerbungen aus den Vorjahren werden vom Schul-, Kultur- und Sportamt – sofern sie den Vergaberichtlinien entsprechen – automatisch in eine Vorschlagsliste für die folgenden Jahre aufgenommen. Sie sind gegebenenfalls von den Vorschlagenden zu aktualisieren.
Die Richtlinien zur Vergabe des Kulturpreises sowie das entsprechende Antragsformular sind im Internet unter www.kreis-steinfurt.de/kulturpreis zu finden.
Die Mitarbeitenden des Fachdienstes Schule, Sport, Kultur der Stadtverwaltung sind bei entsprechenden Rückfragen unter den Telefon-Nr. 05481 33-324 und 05481 33-321 zu erreichen.