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14. Mai 2025

Entwurf des kommunalen Wärmeplans für Lengerich liegt ab dem 16.05.2025 zur öffentlichen Beteiligung aus

Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Stadt Lengerich
Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete Stadt Lengerich

Die Stadt Lengerich hat durch die beiden Gutachterbüros BET Consulting GmbH und Greenventury GmbH und in Kooperation mit den Stadtwerken Lengerich den Entwurf eines „Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Lengerich“ für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet.

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Wärmeplan für die Stadt Lengerich soll aufgezeigt werden, wie vor Ort Lösungen für einen klimafreundlichen, fortschrittlichen und kosteneffizienten Weg hin zur angestrebten klimaneutralen Wärmeversorgung gefunden werden kann. Die kommunale Wärmeplanung schafft eine Orientierung, wie klimafreundliche Wärmeversorgung in der Stadt Lengerich gelingen kann. Im Rahmen der Wärmeplanung wurde ermittelt in welchen Bereichen es wahrscheinlich ist, dass ein Wärmeversorgungsnetz aufgebaut wird.

Die Stadt Lengerich legt hiermit die kommunale Wärmeplanung zur Stellungnahme für Bürgerinnen und Bürger und relevante Träger öffentlicher Belange im Online-Beteiligungsportal beteiligung.nrw in der Zeit vom

16.05.2025 bis einschließlich 16.06.2025

vor.

Der Entwurf des Wärmeplans liegt zusätzlich in Papierform in den Verwaltungsräumen der Stadt Lengerich, Tecklenburger Straße 4, Zimmer 510, während der allgemeinen Dienststunden, und zwar von

  • montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • montags bis mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie
  • donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Stellungnahmen sind im Portal, per E-Mail an waermeplanung@lengerich.de oder per Brief an den Fachdienst 60 Bauen, Planen und Umwelt der Stadt Lengerich (Tecklenburger Str. 2/4, 49525 Lengerich) oder per Niederschrift im Fachdienst 60 Bauen, Planen und Umwelt möglich.

Die Wärmeplanung ist ein informelles Planungsinstrument, d.h., sie hat keine direkten Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie andere Institutionen im Lengericher Stadtgebiet. Zur vorgelegten kommunalen Wärmeplanung können gemäß
§ 13 Wärmeplanungsgesetz des Bundes die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie weitere Beteiligte in einem Zeitraum von 30 Tagen Stellung nehmen. Die eingereichten Stellungnahmen werden in angemessenem Umfang beantwortet und dem Rat der Stadt Lengerich zusammen mit dem Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zum Beschluss vorgelegt.