24. Juli 2025
Warum Regen- und Drainagewasser nicht in den Schmutzwasserkanal gehören

Stadtentwässerung informiert über Regen- und Drainagewasser
Lengerich. Immer wieder wird Regen- oder Drainagewasser fälschlicherweise in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet – mit gravierenden Folgen für Mensch, Umwelt und Infrastruktur. Die Stadtentwässerung Lengerich macht deshalb erneut darauf aufmerksam: Solche Einleitungen sind nicht nur unzulässig, sondern können auch ernsthafte technische und ökologische Probleme verursachen.
Überlastung von Pumpwerken – ein unterschätztes Risiko
Schmutzwasserpumpwerke sind für die gezielte Förderung von Abwasser aus Haushalten und Betrieben ausgelegt. Wenn jedoch zusätzlich große Mengen Regen- oder Drainagewasser eingeleitet werden, steigen die Fördermengen oft sprunghaft an – besonders bei Starkregenereignissen.
Sachschäden sowie hygienische Risiken für Anwohner drohen
Pumpen laufen im Dauerbetrieb, erreichen ihre Kapazitätsgrenzen oder fallen im schlimmsten Fall ganz aus. Dies führt zu Rückstau im Kanalnetz, wodurch Abwasser in Kellerschächte oder Bodenabläufe gedrückt werden kann – mit erheblichen Sachschäden und hygienischen Risiken für Anwohner, insbesondere dann, wenn außerhalb der üblichen Arbeitszeiten nachts und am Wochenende die Ausfälle der Pumpen erfolgen.
Überflutungen und Rückstauschäden bei Starkregen
Das Risiko von Überflutungen steigt erheblich, wenn Regenwasser nicht vor Ort versickert oder über separate Regenwasserleitungen abgeleitet wird. Stattdessen fließt es in das Schmutzwassersystem, das für solche Wassermengen nicht ausgelegt ist. Gerade bei starken Niederschlägen führt dies zu einer Überlastung der Kanalisation und damit zu Rückstau, überfluteten Straßen oder überlaufenden Schächten.
Handlungs- und Überprüfungsbedarfe
Insbesondere in den Schmutzwasserkanälen in Hohne Niedermark, die das Einzugsgebiet des weitverzweigten Drucknetzes um den Hohner Damm bilden, treten häufig Überlastungen auf. Wenn im Laufe der Überprüfungen der jeweiligen Anschlussleitungen die unzulässigen Regenwasseranschlussleitungen an die Schmutzwasserdruckrohrleitungen ermittelt sind, kann es für die einzelnen Fehlanschlüsse rechtliche Konsequenzen haben.
Rechtliche Vorgaben und Konsequenzen
Die Entwässerungssatzung der Stadt Lengerich schreibt die Trennung von Schmutz- und Regenwasser ausdrücklich vor. Wer dennoch Regen- oder Drainagewasser in den Schmutzwasserkanal einleitet, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern und Rückbauanordnungen rechnen.
Appell zur Überprüfung der Entwässerungsleitungen
Eine funktionierende Kanalisation schützt vor Rückstau, Überflutungen und Umweltschäden – aber nur, wenn sie richtig genutzt wird. Die Stadtentwässerung Lengerich appellieren daher an alle Haus- und Grundstückseigentümer: „Prüfen Sie Ihre Entwässerungsleitungen und lassen Sie unzulässige Anschlüsse fachgerecht umstellen. Nur so können Pumpwerke und Kläranlagen entlastet und die Sicherheit bei Starkregen gewährleistet werden.“
