06. Oktober 2025
Ehejubiläen 2026

Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2026 das 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern und deren Ehe nicht im Standesamt Lengerich geschlossen wurde, melden sich bitte bis zum 12.12.2025
Die Stadtverwaltung Lengerich weist darauf hin, dass alle diejenigen Ehepaare, die im Laufe des Jahres 2026 das 50., 60., 65., 70. oder 75. Ehejubiläum feiern und deren Ehe nicht im Standesamt Lengerich geschlossen wurde, sich bis zum 12.12.2025 im Bürgerbüro der Stadt Lengerich, Tecklenburger Str. 2, melden sollten.
Diese Paare geben damit dem Bürgermeister der Stadt Lengerich und je nach Jubiläum anderen beteiligten Behörden (Landrat des Kreises Steinfurt, Ministerpräsident des Landes NRW, Bundespräsident) Gelegenheit, Ihnen an Ihrem Ehrentag ihre Glückwünsche zu überbringen.
Zum Nachweis der Eheschließung ist dem Bürgerbüro Lengerich eine Kopie der Heiratsurkunde zu übersenden. Ebenso möglich ist eine Abgabe der Kopie im Empfang der Stadtverwaltung sowie auch eine Übersendung per E-Mail (buergerbuero@lengerich.de).
Rückfragen zu Ehejubiläen, aber auch Altersjubiläen, beantwortet das Bürgerbüro Lengerich unter der Rufnummer 05481-33100. Für Fragen zur Gratulation durch Bürgermeister, Landrat usw. steht das Büro des Bürgermeisters unter der Rufnummer 05481-33422 zur Verfügung.
