Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Open STreet Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

26. Februar 2026

Neuregelungen im Ausweiswesen: Gebührenanpassung und digitale Lichtbilder

Info
Info

Neue Gebührensätze seit dem 07.02.2026

Unser Bürgerbüro weist darauf hin, dass zum 07. Februar 2026 eine Anpassung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft getreten ist. Grundlage hierfür ist die Zustimmung des Bundesrates zur Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens (VerwaltEntlastVO). Die darin festgelegten Gebührensätze sind für alle Städte und Gemeinden verbindlich anzuwenden.

Mit Wirkung zum 07. Februar 2026 gelten folgende Gebührensätze:

• Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 46,00 Euro
• Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres: 27,60 Euro

Außerdem ist bereits seit dem 01. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten die Verwendung eines digitalen Lichtbildes verpflichtend. In der Stadtverwaltung Lengerich steht hierfür im Erdgeschoss ein Fotoautomat zur Verfügung. Für Babys und Kleinkinder hält das Bürgerbüro eine alternative Möglichkeit zur Fotoerstellung bereit. Die Gebühr beträgt 6,00 Euro und wird zusätzlich zur jeweiligen Grundgebühr des beantragten Ausweisdokuments erhoben. Die erstellten Aufnahmen werden ausschließlich für die Ausweisproduktion verwendet; ein Ausdruck oder eine anderweitige Nutzung ist nicht möglich.

Die Lichtbilder können auch weiterhin von einem registrierten Fotodienstleister erstellt werden. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann die Anfertigung eines geeigneten Lichtbildes erfahrungsgemäß mit einem erhöhten zeitlichen Aufwand verbunden sein. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf im Bürgerbüro zu gewährleisten, wird in diesen Fällen empfohlen, das Lichtbild vorab bei einem registrierten Fotodienstleister erstellen zu lassen. Ein entsprechender Service wird beispielsweise von dem Bekleidungsunternehmen „Tante Emma“, Altstadt 11 in Lengerich, angeboten. Die Übermittlung der Bilder an die Behörde erfolgt über eine gesicherte Cloud-Lösung. Die Kosten für diesen Service werden vom jeweiligen Fotodienstleister eigenständig festgelegt.

Für Führerschein-, Fischerei- und Schwerbehindertenangelegenheiten ist weiterhin ein biometrisches Papierlichtbild erforderlich. Eine Bearbeitung mit digitalem Foto ist hier derzeit noch nicht möglich.

Es ist zu beachten, dass für sämtliche Anliegen im Bürgerbüro oder Standesamt der Stadt Lengerich vorab eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Termine können entweder online unter www.termine-reservieren.de/termine/lengerich oder telefonisch unter 05481 33-100 vereinbart werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Lengerich oder direkt vor Ort.