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Stadt Lengerich

Elektronische Kommunikation mit der Verwaltung

Die Stadt Lengerich bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Lengerich hat diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw. Einschränkungen eröffnet

E-Mailadresse

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

nflngrchd

Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Einrichtungen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails senden.

E. Zugang zur Stadtverwaltung Lengerich gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Für den Bereich Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat.

Die Stadt Lengerich hat einen entsprechenden Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

Eine elektronische Antwort kann nicht in allen Fällen umgesetzt werden, bitte geben Sie daher im Zweifel auch immer eine postalische Adresse an, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Die Stadt Lengerich ist ab dem 01.01.2018 über De-Mail unter der nachfolgenden zentralen Eingangsadresse elektronisch sicher und vertraulich zu erreichen: nflngrchd-mld. Diese De-Mail-Adresse ist nur mit ihrem persönlichen De-Mail-Zugang eines entsprechenden Anbieters nutzbar.

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von De-Mails und Dateianhängen. Eine absenderbestätigte De-Mail gilt gemäß E-Government-Gesetz (EGovG) ab 1. Juli 2014 als Schriftformersatz. Mit der Versendung von Dokumenten mit De-Mail können verbindlich Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden. De-Mail bietet zusätzliche Sicherheit, weil die bei der herkömmlichen E-Mail fehlende Nachweisbarkeit des Eingangs bei der Nutzung von De-Mail möglich ist. Für den Versand einer De-Mail ist es erforderlich, dass Sie über ein eigenes De-Mail-Konto verfügen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.de-mail.de 

Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden:

  • Adobe Acrobat ab Version 4 bis Version 7.0 (.pdf),
  • Rich Text Format (.rtf),
  • Nur Text (ASCII) (.txt)
  • Microsoft Word (.doc), bis Version 2003
  • Microsoft Excel (.xls), bis Version 2003
  • Microsoft Access (.mdb), bis Version 2003
  • Microsoft Power Point (.pps/.ppt), bis Version 2003
  • JPEG File Interchange Format (.jpg/.jpeg),
  • Graphik Interchange Format (.gif),
  • Tagged Image File Format (.tif),
  • Windows Bitmap (.bmp)

Verwenden Sie abweichende Dateiformate, so kann die E-Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste laufend aktualisiert wird.

Verschlüsselung und Signatur

Leider kann die Stadt Lengerich aus technischen und organisatorischen Gründen zur Zeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln sowie elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden. Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, können nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen ebenfalls auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Hinweise

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Lengerich und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sie haben Fragen?

Bei weiteren Fragen können Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch.