Förderung der zukunftsfähigen Innenstadt
Die Innenstadt als Zentrums des städtischen Gemeinwesens steht heute immer mehr im Fokus einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung und Stadtgestaltung.
Vefügungsfonds Anmietung - Neue Ideen und Konzepte für die Lengericher Innenstadt!
Der Einzelhandel und die Gastronomie als Frequenzbringer sind hierbei die tragenden Säulen. Ein verändertes Einkaufsverhalten und ein wachsender Online-Handel, der zudem durch die Corona-Pandemie einen deutlichen Schub bekommen hat, haben auch in Lengerich massive Auswirkungen auf die Handelsstruktur und schließlich die Innenstadtfunktion des Handels.
Die Stadt Lengerich hat die Herausforderung erkannt und im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Innenstadt (ISEK) wichtige Bausteine zum Erhalt der Innenstadtfunktionen beschlossen und auch bereits mit vielen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Hierzu gehören u.a. die Aufwertung der Fußgängerzone und die Einrichtung eines Citymanagements. Ein wichtiger Baustein des Citymanagements ist das Leerstandsmanagements für die Innenstadt. Das Land NRW will mit dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ dem steigenden Leerstand in den Innenstädten entgegenwirken.
Der „Verfügungsfonds Anmietung“ soll dazu beitragen, die Attraktivität der Lengericher Innenstadt zu steigern. Die Stadt Lengerich wird mit Unterstützung des Citymanagements in die Lage versetzt, über einen befristeten Zeitraum von zwei Jahren mietreduzierte Ladenflächen anzumieten und an neue Handelsformate und neue Nutzungen befristet weiter zu vermieten. Im Idealfall entsteht durch den Verfügungsfonds eine langfristige Nutzungsperspektive für die Ladenflächen.
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Informationen zum "Verfügungsfonds Anmietung"
Was wird gefördert?
Was sind die Förderziele?
Zuwendungsfähig sind alle Projekte, die eines der folgenden Ziele erfüllen:
- Das Projekt soll publikumswirksam und frequenzbringend sein
- Das Projekt soll die Angebotsstruktur in der Innenstadt stärken
- Das Projekt trägt sich wirtschaftlich selbst und ist wirtschaftlich gesichert
- Das Projekt soll zum Gestaltungsbild und zur Aufenthaltsqualität der Innenstadt beitragen
- Das Projekt stärkt in seinem Angebot den Einzelhandelsstandort
Wie viele Mittel stehen zur Verfügung?
Die Stadt Lengerich mietet leerstehende Ladenlokale für einen Zeitraum von max. 2 Jahren vorübergehend an, sodass diese durch eine zeitlich befristete Mietpreissenkung an neue Projekte vermietet werden können. Förderfähig sind die Ausgaben für die Anmietung für eine Mietfläche bis zu 300 qm und in Höhe von bis zu 70 % der Altmiete. Die Stadt Lengerich kann dann das Ladenlokal an einen Nutzenden für eine um bis zu 80 % von der Altmiete reduzierten Miete weitervermieten.
Wer ist antragsberechtigt?
Antrag "Verfügungsfonds Anmietung"
Zur Antragsstellung ist das entsprechende Antragsformular zu nutzen. Die Bewerbungen werden durch den Ausschuss für
Planung und Umwelt der Stadt Lengerich als Vergabegremium in nichtöffentlicher Sitzung bewertet und beschlossen. Die Stellungnahmen der Wirtschaftsförderung und des Citymanagements werden dazu eingeholt.
Kontakt
Wirtschaftsförderung der Stadt Lengerich
Niklas Schulte
Tecklenburger Str. 2
49525 Lengerich
Tel: 05481 33-418
E-Mail: nschltlngrchd
Virginia Dellbrügge
Tecklenburger Str. 2
49525 Lengerich
Tel: 05481 33-420
E-Mail: vdllbrgglngrchd
Citymanagement
Lengerich Marketing GmbH
Münsterstr. 19
49525 Lengerich
Tel: 05481 30-5050
E-Mail: nflngrch-mrktngd