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Bauen + Wohnen

Lärmaktionsplan

Unter Umgebungslärm sind unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien zu verstehen, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Dazu gehört der Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Information der Öffentlichkeit

Konzept und Ziel

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erarbeitet. Als Ziel ist dort Verhinderung, Minderung und Vorbeugung von Umgebungslärm festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung von Lärmbelastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

Betroffene Haushalte

Hauptverkehrsstraßen sind laut Umgebungslärmrichtlinie Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, deren Verkehrsaufkommen über 3 Mio. Kfz pro Jahr liegt. Lärm, der von nichtqualifizierten innerstädtischen Straßen ausgeht, wird in diesem Zusammenhang nicht kartiert, auch wenn deren Verkehrsaufkommen den o.g. Schwellenwert überschreitet.

Bürger, die an stark frequentierten innerstädtischen Straßen wohnen, werden daher im Internet-Umgebungslärmportal des Landes keine Informationen über den Lärmpegel an ihrem Wohnstandort finden.

Lärmkarten und -aktionspläne

Der Aufbau eines Lärmaktionsplanes orientiert sich an Anhang V „Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Artikel 8“ der Richtlinie 2002/49/EG. Die EG-Umgebungslärmrichtlinie ist durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und durch die Verordnung über die Lärmkartierung in deutsches Recht umgesetzt worden.

Dazu sind Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Hauptstrecken des Straßen- und Schienenverkehrs, für Großflughäfen und Industriegebiete zu erstellen. Hierfür ist ein verbindlicher Terminplan vorgegeben. Die Richtlinie sieht außerdem Regelungen zur Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Lärmkarten und Lärmaktionspläne sind alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten.

Die Zuständigkeit für die Erstellung der Lärmaktionspläne liegt bei den Kommunen (mit Ausnahme der Haupteisenbahnstrecken der DB) und ist damit eine Pflichtaufgabe.

Ergebnisse der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken

Auf der Informations- und Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes können zudem die Ergebnisse der Lärmkartierung an Haupteisenbahnstrecken unter der Internet-Adresse. Diese Kartierung wird alle fünf Jahre vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführt.

Im Jahr 2022 wird es die nächste Lärmkartierung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in Lengerich geben.

Aktuelle Lärmkartierung (Stufe 4)

Die Lärmkarten für die Stadt Lengerich zeigen die Lärmbelastungen von Hauptverkehrsstraßen, darunter Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr.

Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist Lengerich dem Verkehrslärm ausgehend von der A1, L589 und L591 ausgesetzt. Diese Straßen unterliegen der Zuständigkeit anderer Straßenbaulastträger, darunter die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Folglich sind diese Straßenbaulastträger für die Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen verantwortlich.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Lengerich ist von der Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen

  • A1 (AS Lengerich bis Kreuz Lotte/ Osnabrück)
  • A1 (AS Lengerich bis Ladbergen)
  • L589 (Schulstraße)
  • L591 (Südring)
  • L591 (Ibbenbürener Straße)

erfasst.

Lärmaktionsplan Karte 1
Lärmaktionsplan Karte 1
Lärmaktionsplan Karte 1
Lärmaktionsplan Karte 1

Dokumente zum Herunterladen

Den kompletten Lärmaktionsplan (Stufe 4) der Stadt Lengerich mit detaillierten Erläuterungen und Berechnungsergebnissen der belasteten Flächen, Wohnungen, öffentlichen Einrichtungen und betroffenen Menschen finden Sie nachfolgend zum Nachlesen Herunterladen. 

Wir beraten Sie gerne!

Bei Fragen zum Lärmaktionsplan dürfen Sie sich gerne an uns wenden.