Mietspiegel
Für das Gebiet der Stadt Lengerich ist ein qualifizierter Mietspiegel erhältlich. Ein Mietspiegel ist eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragsparteien auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen und hat daher lediglich Rahmencharakter.
Wie der Mietspiegel ermittelt wird
Der aktuelle Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Lengerich (Stichtag 01.04.2022)., ist mit dem Gutachterausschuss im Kreis Steinfurt erstellt, von diesem beschlossen und sowohl vom Deutschen Mieterbund Münster und Umgebung e.V. - Mietverein Münster als auch von Haus & Grund Tecklenburger Land e.V. anerkannt worden. Er greift weder in bestehendes Vertragsrecht ein, noch wird die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen durch ihn berührt.
Die Stadt Lengerich ist nicht berechtigt, Beratungen und Rechtsauskünfte zu Mietpreisfragen zu erteilen. In anders nicht zu klärenden Zweifelsfällen stehen hierfür neben den Rechtsanwälten auch die Interessenverbände der Mieter und Vermieter zur Verfügung.
Der aktuelle Mietspiegel zum Nachlesen und Herunterladen
Sie haben Fragen zum Mietspiegel?
Unsere Ansprechpersonen aus dem Fachdienst 60 Bauen, Planen und Umwelt, sowie aus der Wohngeldstelle stehen Ihnen gerne für Ihr Anliegen zur Verfügung.