Ehrenamtliche Arbeit für Geflüchtete
Egal, wie viel Zeit du hast und welche Fähigkeiten du mitbringst. Denn mit deinem Einsatz bewegst du was in deiner Stadt! Setz dich für Menschen ein, die Hilfe oder Unterstützung brauchen.
Du möchtest dich in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit engagieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich einzubringen und die Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, zu unterstützen. Für die neu zugewiesenen Geflüchtete in Lengerich ist nicht nur die deutsche Sprache fremd. Auch unsere Lebensgewohnheiten, unsere Kultur und unser gelebter Alltag sind ihnen unbekannt. Mit deiner Unterstützung kannst du einen wichtigen Beitrag leisten, dass die Asyl suchenden Menschen sich in unserer Stadt schneller einleben und integrieren können.
Die Art und auch den Umfang deines ehrenamtlichen Engagements bestimmst ganz alleine du. Ob du als Pate in die Familien gehst, Fahrdienste erledigst, Unterstützung bei Amtsbesuchen oder offiziellen Schreiben leistest, liegt an deinen persönlichen und zeitlichen Ressourcen.
Mithilfe in der Flüchtlingsarbeit bedeutet, auf Menschen aus ganz unterschiedlichen Ländern mit ihren verschiedenen Kulturen, Religionen, Wertesystemen und Lebensweisen zu treffen. Sie beinhaltet Offenheit und Respekt gegenüber der kulturellen Vielfalt einer Gesellschaft und wer sich schon mal in der Flüchtlingsarbeit engagiert hat weiß, dass ehrenamtliches Engagement keine Einbahnstraße ist. Herzlichkeit, Dankbarkeit und die sprichwörtliche Gastfreundschaft, die einem entgegengebracht wird, sind oft der Lohn der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe.
Pack mit an, knüpfe neue Kontakte und lerne spannende Projekte in Lengerich kennen!
Zurzeit gibt es in Lengerich vier Gruppen von Ehrenamtlichen, wobei natürlich auch Überschneidungen möglich sind. Zum Beispiel kann ich als Familienpate auch in der Hausmeistergruppe tätig sein oder mich als Sprachlotse engagieren.
Die Familienpaten / Paten
Du unterstützt die Flüchtlinge in ihrem Alltag, begleitest sie z.B. beim ersten Einkauf, zu Ärzten oder Behörden und erleichterst ihnen das Ankommen in Lengerich.
Die Sprachlotsen / Hausaufgabenlotsen
Die Sprachlotsen unterstützen, in Anlehnung an die Sprachkurse in der VHS, die Geflüchteten beim Erlernen der deutschen Sprache. Die Hausaufgabenlotsen unterstützen im Rahmen der Offenen Ganztagsgrundschule (OGGS) die dortigen Erzieherinnen und helfen den Kindern von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerbern bei den Hausaufgaben.
Die „Handwerker“
Mitarbeiter der Teestube "WeltWeit"
Die Mitarbeitenden in der Teestube WeltWeit stellen die regelmäßigen Öffnungszeiten sicher. Sie sind Ansprechpersonen für die Besucherinnen und Besucher und bieten Tee und Kaffee an.
Wie und was kann ich spenden?
Sachspenden
An dieser Stelle wird immer um die Sachspenden gebeten, die gerade am dringendsten benötigt werden. Da die Lagerkapazitäten begrenzt sind, bitten wir von Spenden anderer Haushaltsgegenstände, Möbel und Kleidung abzusehen.
Die Spenden nimmt die Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe, Wahringstr. 4 (Kellerräume) entgegen.
Öffnungszeiten: Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Momentan werden vor allem benötigt
- Töpfe und Pfannen (gut erhalten)
- Wasserkocher
- Bügeleisen
- Toaster
Informationen zum Unfallversicherungsschutz für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit
Unfallkasse Nordrhein Westfalen - Versicherungsschutz von Bürgern
Übernehmen Bürger unentgeltlich Aufgaben, die zum rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der Kommune gehören, so stehen sie dabei unter gesetzlichem Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW. Dies setzt voraus, dass die Tätigkeiten offenkundig in den Aufgabenbereich der Kommune fallen müssen. Sie stellt dann die Unternehmerin dieser Aufgaben dar. Eine Kommune wird beispielsweise dann als Unternehmerin angesehen, wenn die Tätigkeiten ihrem öffentlich-rechtlichen Aufgabengebiet zuzurechnen sind, sie die Tätigkeiten organisiert, überwacht und einteilt, d.h. Ort, Zeitpunkt, Art und Umfang der Arbeiten wesentlich bestimmt und Einflussmöglichkeiten auf die Helfer (Weisungsbefugnis) sowie Arbeitsmittel hat. Versichert sind dann alle Tätigkeiten, mit denen die Kommune die Bürger aus ihrem Aufgabenbereich beauftragt, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege. Auch bei der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen oder Besprechungen bei der Kommune sind die Helfer über die Unfallkasse NRW versichert, wenn sie auf Veranlassung der Kommune daran teilnehmen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Aktivitäten, die die Bürger ohne Auftrag der Kommune innerhalb ihrer Privatsphäre mit den Flüchtlingen durchführen, wie z.B. private Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Einladungen zum Essen. Für Unfälle in der Privatsphäre ergibt sich die Zuständigkeit der jeweiligen privaten oder gesetzlichen Krankenkasse des Bürgers.
GVV Kommunalversicherung VVaG // Einbeziehung freiwilliger Helferinnen und Helfer im Bereich der Flüchtlingshilfe in den Versicherungsschutz der kommunalen Haftpflichtversicherung - Versicherungsschutz bei Auftrag und Weisung durch die Kommune
Werden die ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer dabei im Auftrag und nach Weisung der Kommune wie deren Beschäftigte tätig, besteht für sie Versicherungsschutz im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung. Dazu ist weder eine namentliche Nennung der Helferinnen und Helfer noch eine gesonderte Beitragszahlung erforderlich.
Wann liegt ein Auftrag der Kommune vor? Eine Tätigkeit im Auftrag der Kommune liegt vor, wenn die Kommune die organisatorische Regie der freiwilligen Flüchtlingshilfe übernimmt. Hierzu gehört neben der Koordination und Überwachung der Hilfe, dass die Kommune das wirtschaftliche Risiko trägt und nach Außen als Verantwortliche auftritt. Nicht erforderlich ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung oder einer sonstigen Vergütung an die Helfer. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist gegen Beitrag auch die Absicherung von Sachschäden im Dienst möglich.
Welcher Versicherungsschutz bei privater Initiative? Erfolgt die Hilfe hingegen rein privat und in eigener Initiative, d.h. nicht im Auftrag der Kommune, besteht für die Helferinnen und Helfer gegebenenfalls Versicherungsschutz über eine private Haftpflichtversicherung bzw. die Ehrenamtsversicherung des Landes.
Geflüchtete und Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen selbst eine Haftpflichtversicherung abschließen. Sie sind nicht automatisch über eine kommunale Gruppenversicherung abgesichert, wenn sie einen Schaden verursachen.
Du hast Interesse?
Du willst mitmachen oder hast eigene Ideen, um Geflüchtete im Alltag zu unterstützen? Dann freuen wir uns darauf, dich kennenzulernen!