Informationen für Geflüchtete
Hier finden Sie als geflüchtete Personen viele Informationen und Kontakte. Nehmen Sie unsere Angebote gerne in Anspruch!
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- Wichtige Themen
- Lengericher Tafel e.V.
- Sozialkaufhaus
- Treffpunkt "Klamotte"
- DRK Kleidershop "Jacke wie Hose"
- Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe
- Ansprechpersonen bei der Stadt Lengerich
- Flüchtlingskoordinatorin
- Fachdienst Soziales /
jobcenter Kreis Steinfurt - Jugendzentrum Lengerich
- Netzwerkpartner und -innen in der Flüchtlingshilfe
- VHS Lengerich
- FlüchtlingsHilfe Lengerich e.V.
- Diakonie WesT e.V.
- Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche
- Schwangerschaftskonflikt-Beratung
- Suchtberatung
- Jugendmigrationsdienst
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Zum Nachlesen und Informieren
- Dienstleistungen der Stadt Lengerich
- Erläuterungen von zentralen Begriffen
- Flüchtlinge
- Aufenthaltsgestattung
- Elektronischer Aufenthaltstitel in Kreditkartenformat
- Asylbewerber
- Duldung
- Ermessensduldung
- Abschiebung
Wichtige Themen
Unterbringung
Sprach- und Integrationskurse, Orientierungs- und Deutschkurse
Finanzielle Unterstützung
Arbeitserlaubnis
Medizinische Betreuung
Angebote für Kinder und Jugendliche
Kitas und Schulen
Treffpunkt für Flüchtlinge: die Teestube WeltWeit
Kleidung, Lebensmittel und Möbel
Verkehrsmittel
Ansprechpersonen bei der Stadt Lengerich
Flüchtlingskoordinatorin
Fachdienst Soziales /
jobcenter Kreis Steinfurt
Jugendzentrum Lengerich
Netzwerkpartner und -innen in der Flüchtlingshilfe
VHS Lengerich
Sprach- und Integrationskurse
Bahnhofstraße 106
49525 Lengerich
Ansprechpartnerin:
Diana Tyutina
Telefon: 05481-938815
Mail: dtytnvhs-lngrchd
FlüchtlingsHilfe Lengerich e.V.
Wahringstr. 4
49525 Lengerich
Telefon: 0170-8944217 (wir rufen zurück!)
Web: https://fluechtlingshilfe-lengerich.de
Mail: nfflchtlngshlf-lngrchd
1. Vorsitzende: Annette Buschermöhle
Diakonie WesT e.V.
Sonnenwinkel 1
49545 Tecklenburg
Beratung für Eltern, Kinder, Jugendliche
Beratungszentrum Diakonie
Telefon: 05481-3054240
Mail: rzhngsbrtngdw-td
Schwangerschaftskonflikt-Beratung
Beratungszentrum Diakonie
Verwaltung: Annica Liebermann
Telefon: 05481-3054260
Mail: skbdkn-wstd
Suchtberatung
Jugendmigrationsdienst
Beratungszentrum Diakonie
Valentina Stelmach
Stettiner Str. 25
49525 Lengerich
Telefon: 05481-3054270
Mobil: 0178-3888691
Mail: jmddkn-wstd
Beratung bei Trennung und Scheidung
Beratungszentrum Diakonie
Leitung: Inga Hölscher
Telefon: 05481-3054266
Mail: nghlschrdkn-wstd
Dorothee Laarmann
Telefon: 05481-3054266
Mail: bts-lngrchdkn-wstd
Theresa Scholz-Hoffmann
Telefon: 05481-3054266
Mail: bts-lngrchdkn-wstd
Zum Nachlesen und Informieren
Dienstleistungen der Stadt Lengerich
Erläuterungen von zentralen Begriffen
Flüchtlinge
Laut der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischer Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will;
oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb ihres Wohnsitzstaates befindet und dorthin nicht zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht zurückkehren will.
Aufenthaltsgestattung
Nach § 55 Abs. 1 AsylG dürfen sich Personen zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten. Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.
Personen, die erstmals einen Antrag stellen (Erstantragsteller), erhalten stets eine Aufenthaltsgestattung, die mit der Erstaufnahme regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird. Viele Asylbewerber erhalten oftmals vor der Gestattung eine BüMA (Akronym für „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender“). Sie bescheinigt die Meldung in einer Erstaufnahmeeinrichtung und wird ausgestellt, weil es oft Wochen dauert, bis der eigentliche Asylantrag gestellt werden kann.
Elektronischer Aufenthaltstitel in Kreditkartenformat
Asylbewerber
Asylbewerber sind Personen, die bei einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, Asyl, also Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung suchen. Der Begriff Asylant wird gelegentlich als abwertend empfunden und von Behörden nicht verwendet.
Duldung
Ermessensduldung
Ermessensduldung des § 60a Abs. 2 Satz 3 -8 AufenthG. Seit 01.08.2015 kann die Ausländerbehörde insbesondere dann eine Ermessensduldung für ein Jahr erteilen, wenn
- eine qualifizierte Berufsausbildung, d.h. mit mindestens zweijähriger Ausbildungszeit begonnen wird oder begonnen wurde,
- der Auszubildende unter 21 Jahren alt ist,
- nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt.
Diese Ermessensduldung soll unabhängig vom Alter für jeweils ein Jahr verlängert werden, wenn die Berufsausbildung noch andauert und erwartet wird, dass sie in einem angemessenen Zeitraum beendet wird.








