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Klimaschutz

Solarenergienutzung

Die Solarenergienutzung lohnt sich wieder. Das Bündnis für Sonne Lengerich stellt dazu umfassende Informationen auf dieser Webseite bereit.

Logo Lengerich Bündnis für Sonne

"Bündnis für Sonne"

Am 04. Oktober 2016 hat der Rat der Stadt Lengerich ein Integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen. An der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes waren viele verschiedene Akteure beteiligt, u. a. haben mehrere Workshops stattgefunden.

Ein Workshop behandelte auch das Thema der erneuerbaren Energien. Hier wurde sehr deutlich wie wichtig es für den Klimaschutz ist, dass insbesondere auch die privaten Haushalte sich für den Klimaschutz engagieren und die Nutzung von erneuerbaren Energien weiter ausgebaut wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier für Lengerich in der Solarenergie. Im Solarpotenzialkataster des Kreises Steinfurt ist zu erkennen, dass eine Vielzahl von Dachflächen im gesamten Stadtgebiet von Lengerich für Solaranlagen geeignet sind. Dieses Potenzial gilt es zu aktivieren.

Im Rahmen dieses Workshops haben sich mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Bereichen Verwaltung, Energieberatung und Energieversorgung sowie Wirtschaftsunternehmen zusammengefunden, die sich für das Thema „Sonne für Lengerich“ stark machen wollen. Gemeinsam wurde das "Bündnis für Sonne" gegründet.

Als Aufgabe hat sich das "Bündnis für Sonne" gesetzt, alle Lengericher Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten des Einsatzes von Photovoltaik-, Solarthermie- und Speicheranlagen sowie auch Fördermöglichkeiten zu informieren. Um Sie mit interessanten Informationen zu versorgen, wird sich das "Bündnis für Sonne" auch weiterhin treffen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie auch Vertreter von Fachfirmen sind bei der Mitarbeit im Bündnis herzlich willkommen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an das Bündnis wenden: bndnsfrsnnlngrchd.

Mitglieder des "Bündnis für Sonne"

Ralf Siegmund (Architekt), Christine Elias, Alexander Osenberg, Birte Bünemann, Heike Schubert (alle Stadt Lengerich), Michael Strotmann (Upmeyer Haustechnik) Dr. heide Heising (Stadt Lengerich), Stefan Otto (SWL)
Ralf Siegmund (Architekt), Christine Elias, Alexander Osenberg, Birte Bünemann, Heike Schubert (alle Stadt Lengerich), Michael Strotmann (Upmeyer Haustechnik) Dr. heide Heising (Stadt Lengerich), Stefan Otto (SWL)

Stadt Lengerich

Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt
Frau Christine Elias
Tel: 05481 33-510
E-Mail: bndnsfrsnnlngrchd

Stadt Lengerich

Fachdienst Bauen, Planen und Umwelt
Frau Heike Schubert
Tel: 05481 33-508
E-Mail: bndnsfrsnnlngrchd

Stadt Lengerich

Fachdienst Zentrale Gebäudewirtschaft
Herr Alexander Osenberg
Tel: 05481 33-520
E-Mail: bndnsfrsnnlngrchd

Stadtwerke Lengerich

Leiter Abt. Alternative Energietechnik / Contracting
Herr Stefan Otto
Tel: 05481 800-524000
E-Mail: stfnttswl-nsr-stdtwrkd

Stadt Lengerich

Fachdienst Zentrale Gebäudewirtschaft
Frau Birte Bünemann
Tel: 05481 33-517
E-Mail: bndnsfrsnnlngrchd

Stadtwerke Lengerich

Geschäftsbereichsleiter Markt
Herr Ingo Leufke
Tel: 05481 800-524000
E-Mail: nglfkswl-nsr-stdtwrkd

Architekt

Herr Dipl.-Ing. Ralf Siegmund
Tel: 05481 2470
E-Mail: kntktrchtktn-sgmndd

Firma Upmeyer Haustechnik GmbH

Herr Michael Strotmann
Tel: 05481 94080
E-Mail: nfpmyr-hstchnkd

Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern

Photovoltaik-Anlagen sind gefragt wie nie! Nicht zuletzt durch die Energiekrise entdecken immer mehr Menschen die Vorteile einer eigenen Photovoltaik—Anlage auf dem Dach.

Auch die Stadt Lengerich nutzt die Vorteile der selbst erzeugten Energie. Bereits 2011 wurden auf den Dächern der Sporthalle Kirchpatt, der Grundschule Hohne und auf dem Hannah-Arendt-Gymnasium Photovoltaik-Anlagen errichtet.

Auf den Dächern der Grundschule Intrup und dem Hannah-Arendt-Gymnasium sind seit Juni 2020 zwei 30 kW-Solaranlagen in Betrieb.

Auch auf der städtischen Kläranlage befinden sich seit Ende 2023 auf 4 Dächern Photovoltaikanlagen mit insgesamt 120 kWp und einem Solarspeicher von 80 kWh.

Weitere PV-Anlagen - jeweils mit PV-Speicher - auf dem Hauptgebäude der Stadtverwaltung, der Grundschule Stadt und eine dritte PV-Anlage auf dem HAG werden im Laufe des Jahres 2024 von der Stadtverwaltung umgesetzt.

Darüber hinaus werden für alle städtischen Gebäude Potenzialstudien, die mittels des Progres.NRW Programms zu 90% gefördert werden, erstellt. Hierin wird geprüft, ob die Dächer grundsätzlich für Photovoltaiknutzung geeignet sind. Dabei werden die statische Eignung und die Verträglichkeit mit dem vorhandenen Stromnetz sowie die Wirtschaftlichkeit betrachtet.

Nach und nach werden so alle geeigneten städtischen Dächer mit PV-Anlagen bestückt, um den Weg Richtung Klimaneutralität in der Stromerzeugung weiter zu gehen. Unterstützung erhält die Stadt hier von den Stadtwerken Lengerich. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und SWL ist der beschleunigte Ausbau städtischer PV-Anlagen durch die Stadtwerke geregelt, um „…die Energiewende intensiv und aktiv voranzutreiben…“ (Bürgermeister Wilhelm Möhrke, 24.10.2023). Die Stadt kann so den erzeugten Solarstrom direkt vor Ort nutzen. Die Photovoltaikanlagen selbst werden von der SWL errichtet und fachlich betreut.

Mit diesem „Ausbaufahrplan“ für erneuerbare Stromproduktion auf den städtischen Liegenschaften leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und wird damit ihrer Vorbildfunktion gerecht.

Was sind Photovoltaikanlagen?

Unter Photovoltaik bzw. Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Sonnenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen. Seit 1958 wird sie in der Raumfahrt genutzt. Inzwischen wird sie überwiegend auf der Erde zur Stromerzeugung eingesetzt und findet unter anderem Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden und auf Freiflächen.

Die erzeugte Elektrizität kann direkt genutzt, in Akkumulatoren gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden. Vor der Einspeisung in Wechselspannungs-Stromnetze wird die erzeugte Gleichspannung von einem Wechselrichter umgewandelt. Das System aus Solarmodulen und den anderen Bauteilen (Wechselrichter, Stromleitung) wird als Photovoltaikanlage oder Solargenerator bezeichnet.

Häufig gestellte Fragen

Für Photovoltaikanlagen, kurz: PV-Anlagen, ist die Dachausrichtung und die Dachneigung ein wichtiges Kriterium für gute Erträge. Des Weiteren ist für eine Montage auf dem Dach die Statik des Daches entscheidend und sollte vorab unbedingt überprüft werden. Die Prüfung des Daches, die Dokumentation sowie die Inbetriebnahme sollten durch einen Fachmann bzw. -firma durchgeführt werden.

Eine Dachausrichtung nach Süden und eine Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad sind optimal. Noch gut geeignet sind aber auch Südwest oder Südost exponierte Dachflächen. Für PV-Anlagen können diese Dachflächen immer noch 95 % des Ertrages erbringen. Die Sonne sollte möglichst ungehindert auf das Dach scheinen können. Eine Verschattung des Daches durch Bäume oder benachbarte Bauten kann - insbesondere bei PV-Anlagen - zu deutlichen Ertragseinbußen führen. Auch schmale Schatten von Leitungen oder Antennen können schon eine Leistungsminderung zur Folge haben, denn die Module sind in Reihe geschaltet, so dass das schwächste Glied die Gesamtleistung bestimmt.

Das Solarpotentialkataster des Kreises Steinfurt weist mit einem Online-Tool für jede kreisangehörige Kommune die für Solaranlagen geeigneten Dachflächen aus. Klicken Sie auf den angegebenen Link wählen Sie "ihre" Stadt aus und schon wird Ihnen die Eignung des Daches angezeigt (von grün als "geeignet" über gelb bis rot als "weniger geeignet").

Die Größe der zur Verfügung stehenden Dachfläche muss zur gewünschten Leistung passen. Für die Installation mit einer Anlagenleistung von rund einem Kilowatt-Peak (kWp) werden etwa 8 qm Dachfläche benötigt.

Seit die Einspeisevergütung (nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)) unter das Niveau der Haushaltsstrompreise gefallen ist, gilt für PV-Strom als wirtschaftliche Lösung nicht mehr unbedingt die maximal mögliche Anlagengröße, um eine optimale Vergütung zu erzielen. Es ist vielmehr entscheidend, die Dimensionierung der Anlagengröße dem Haushaltsstromverbrauch anzupassen. Der Eigenstromverbrauch über die PV-Anlage wird bei steigenden Strompreisen zunehmend interessanter.

Man unterscheidet bei PV-Anlagen zwischen "Kristallinen Modulen" und "Dünnschichtmodulen". Mit einem Marktanteil von ca. 85 % werden "Kristalline Module" verwendet.

Die "Dünnschichtmodule" haben einen geringeren Wirkungsgrad, zeigen aber gute Erträge bei diffuser Strahlung.

Der erzeugte Solarstrom kann entweder vollständig ins öffentliche Netz eingespeist oder - zumindest teilweise - direkt im Haus selbst genutzt werden.

Seit die Einspeisevergütung deutlich unter die aktuellen Strompreise von ca. 28 bis 30 Cent pro Kilowattstunde gefallen ist, lohnt es sich, einen möglichst großen Anteil des Solarstroms selbst zu nutzen.

Ein Vier-Personen-Haushalt erreicht mit einer 5 kWp-PV-Anlage etwa 20 bis 30 Prozent Eigennutzung. Wird der Solarstrom mit einem Batteriespeicher zwischengespeichert, können elektrische Geräte auch in den Abendstunden noch mit Sonnenstrom versorgt werden. Möglich ist dann ein Eigenverbrauch von bis zu 60 % des Solarstroms.

Schematische Darstellung der Stromversorgung in einem Haus mit einer PV-Anlage

Beispiel eines Energiemanagementsystems mit Einsatz eines Speichers: Die Verbraucher werden automatisiert ein- und ausgeschaltet, um möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchen zu können.

Darstellung Leistungsprofil PV-Anlage

Weitere Eigenverbrauchserhöhung durch Einsatz eines Speichers von 2 kWh: Die überschüssige Solarenergie wird tagsüber in der Batterie gespeichert und abends und morgens für den Eigenbedarf genutzt (Quelle: SMA Solar Technology AG)

Auf dem Markt sind "Lithium-Ionen-Batterien" und "Bleibatterien" verbreitet, wobei die "Lithium-Ionen-Batterien" einen deutlich höheren Marktanteil haben."Lithium-Ionen-Batterien" haben eine höhere Nutzkapazität. Jedoch ist die Anlagensicherheit zu beachten. Die Speichersysteme sollten dem „Sicherheitsleitfaden Li-Ionen-Hausspeicher“ entsprechen. Die Batteriespeicher überschreiten für einen durchschnittlichen Haushalt nicht die Größe eines Kühlschrankes.

Für die Dimensionierung der PV-Anlage mit Batteriespeicher gilt grob folgende Beziehung: Pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch = 1 kWp Generatorleistung der PV-Anlage = 1 kWh Nutzkapazität der Batterie.

Weitere Möglichkeiten der Batteriespeicher bestehen in der Notstromversorgung oder in der Aufladung von E-Fahrzeugen.

PV-Module sind in den letzten Jahren stark im Preis gesunken. Zurzeit kann man für 1 kWp Leistung mit etwa 1.000 Euro bis 1.300 Euro an Kosten rechnen.

Auch Batteriespeicher fallen im Preis. Für eine Nutzkapazität von 1 kWh bewegen sich die Preise der meisten Speicher um 1.200 Euro.

Derzeit ist eine Förderung von Batteriespeichern in Verbindung mit neueren PV-Anlagen mit KfW-Mitteln möglich. Nähere Informationen über die Förderkonditionen der KfW-Bankengruppe sind unter www.kfw.de erhältlich.

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage mit und ohne Speicher kann mit Online-Rechnern ermittelt werden. Das Solarpotential des Kreises Steinfurt enthält neben der Einschätzung des eigenen Daches als Solardach eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Weitere Wirtschaftlichkeitsberechnungen (PV.Rechner) stehen seitens der EnergieAgentur.NRW unter www.energieagentur.nrw zur Verfügung.

Hier eine Übersicht zu aktuellen Vergütungssätzen in ct/kWh - feste Einspeisevergütung (Quelle: Bundesnetzagentur):

Wohngebäude, Lärmschutzwände und Gebäude nach § 48 Absatz 3 EEG
Inbetriebnahmebis 10 kWpbis 40 kWpbis 100 kWpSonstige Anlagen bis 100 kWp
ab 01.01.20218,167,936,225,61
ab 01.02.20218,047,816,135,53
ab 01.03.20217,927,706,045,44
ab 01.04.20217,817,595,955,36
ab 01.05.20217,697,475,865,28
ab 01.06.20217,587,365,775,20
ab 01.07.20217,477,255,685,12
ab 01.08.20217,367,155,605,05
ab 01.09.20217,257,045,514,97
ab 01.10.20217,146,945,434,89
ab 01.11.20217,036,835,354,82
ab 01.12.20216,936,735,274,75
ab 01.01.20226,836,635,194,67
ab 01.02.20226,736,535,114,60
ab 01.03.20226,636,445,034,53
ab 01.04.20226,536,344,964,46
Degressionsberechnung nach § 49 EEG 2021 (anzulegender Wert abzüglich 0,4 Cent/kWh nach § 53 Abs. 1 EEG 2021)
Zurzeit ist für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Privathauses keine Baugenehmigung erforderlich.
Bei fachgerechter Installation einer intakten Anlage ist nicht mit einer erhöhten Brandgefahr zu rechnen. Nähere Informationen über Brandschutz bei PV-Anlagen enthält die Broschüre „Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen“.

Die Einnahmen aus dem Stromverkauf einer PV-Anlage müssen versteuert werden. Steuerberater können individuell Auskunft erteilen. Infos erhalten Sie auch auf der Website des Finanzamtes unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

Bezüglich einer zusätzlichen PV-Anlagenversicherung nehmen Sie bitte Kontakt zu ihrem Gebäudeversicherer auf.

Was sind Solaranlagen?

Unter Photovoltaik bzw. Fotovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Lichtenergie, meist aus Sonnenlicht, in elektrische Energie mittels Solarzellen. Seit 1958 wird sie in der Raumfahrt genutzt. Inzwischen wird sie überwiegend auf der Erde zur Stromerzeugung eingesetzt und findet unter anderem Anwendung auf Dachflächen, bei Parkscheinautomaten, in Taschenrechnern, an Schallschutzwänden und auf Freiflächen.

Die erzeugte Elektrizität kann direkt genutzt, in Akkumulatoren gespeichert oder in Stromnetze eingespeist werden. Vor der Einspeisung in Wechselspannungs-Stromnetze wird die erzeugte Gleichspannung von einem Wechselrichter umgewandelt. Das System aus Solarmodulen und den anderen Bauteilen (Wechselrichter, Stromleitung) wird als Photovoltaikanlage oder Solargenerator bezeichnet.Eine thermische Solaranlage ist eine technische Anlage zur Umwandlung von Sonnenenergie in eine andere Energieform. Thermische Solaranlagen - wie flache Sonnenkollektoren und Vakuumröhrenkollektoren - können für die Erwärmung von Trinkwasser (Dusch- und Badewasser) sowie zur Wärmegewinnung für Raumheizung eingesetzt werden. In Mitteleuropa können mit thermischen Solaranlagen - je nach Region - üblicherweise 50 bis 60 Prozent des Energiebedarfs zur Erwärmung von Trinkwasser gedeckt werden. Es sind auch höhere Deckungsbeiträge bzw. der Einsatz in der Gebäudeheizungstechnik möglich.

Ein weiterer Einsatzbereich ist die Bereitstellung von Kälte (Solare Klimatisierung). Kältemaschinen, welche mit Wärme aus Kollektoren angetrieben werden, nutzen die Sonnenenergie besonders effizient, denn der höchste Kühlbedarf fällt mit der stärksten Sonneneinstrahlung zusammen.

Häufig gestellte Fragen

Für eine Montage der Solaranlagen auf dem Dach ist die Statik des Daches entscheidend und sollte überprüft werden. Die Prüfung des Daches, die Dokumentation sowie die Inbetriebnahme sollten durch einen Fachmann bzw. -firma durchgeführt werden.

Für solarthermische Anlagen ist die Dachausrichtung und die Dachneigung ein wichtiges Kriterium für gute Erträge. Eine Dachausrichtung nach Süden und eine Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad sind optimal. Noch gut geeignet sind aber auch Südwest oder Südost exponierte Dachflächen. Die Sonne sollte möglichst ungehindert auf das Dach scheinen können. Eine Verschattung des Daches durch Bäume oder benachbarte Bauten kann zu deutlichen Ertragseinbußen führen.

Das Solarpotentialkataster des Kreises Steinfurt weist mit einem Online-Tool für jede kreisangehörige Kommune die für thermische Solaranlagen geeigneten Dachflächen aus. Klicken Sie auf den angegebenen Link wählen Sie "ihre" Stadt aus und schon wird Ihnen die Eignung des Daches angezeigt (von grün als "geeignet" über gelb bis rot als "weniger geeignet").

Bei solarthermischen Anlagen richtet sich die Anlagengröße nach der Haushaltsgröße und dem Wasserverbrauch bzw. der benötigten Heizungsunterstützung.

Für eine vierköpfige Familie sind zur Unterstützung der Warmwasserbereitung z. B. bei einem Flachkollektor ca. 6 qm Fläche erforderlich. Für eine Heizungsunterstützung sollten z.B. bei Flachkollektoren 0,8 bis 1,1 qm pro 10 qm Wohnfläche zur Verfügung stehen.

Als Faustformel für die Größe des benötigten Solarspeichers kann man überschlägig 50 Liter je Quadratmeter Flachkollektorfläche und 50 Liter für den Warmwasserbedarf pro Person ansetzen.

Alle Photovoltaikanlagen müssen ab sofort im neuen Marktstammdatenregister gemeldet werden

Wer eine PV-Anlage neu baut muss sich ab sofort als Betreiberin bzw. Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage online im Marktstammdatenregister registrieren. In dieses neue Register müssen alle Betreiberinnen und Betreiber die sogenannten Stammdaten ihrer Erneuerbare-Energien-Anlage eintragen – egal, ob es sich dabei um eine große Freiflächenanlage oder um eine kleine Balkon-Anlage handelt, die nur dem Eigenbedarf dient. Bei Stammdaten handelt es sich um Daten, die sich nicht oder nur selten ändern, z. B. die installierte Leistung, der Standort der Anlage oder auch Kontaktdaten des Betreibers. Nicht einzutragen sind Bewegungsdaten, die sich häufig ändern, wie z. B. die Zählerstände oder Erzeugungsmengen.

Für die Registrierung besteht eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme der Anlage. Die Pflicht zur Registrierung in das Marktstammdatenregister betrifft nicht nur Neuanlagen, sondern auch Anlagen, die bereits in Betrieb sind (sog. Bestandsanlagen). Betreibende von Bestandsanlagen, die ihre Anlage vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen haben, haben allerdings länger Zeit, ihre Anlage zu registrieren. Die Marktstammdaten-Registerverordnung sieht vor, dass sie sich bis zum 31. Januar 2021 registrieren müssen.

Unterbleibt eine Eintragung der Stammdaten in das Marktstammdatenregister, bringt dies weitreichende Konsequenzen für die Betreibenden mit sich, denn es entfällt nicht nur der Anspruch des Betreibers / der Betreiberin auf Auszahlung einer EEG-Vergütung, sondern es droht auch ein Bußgeld von bis zu 50.000 €. Die Frist für die rechtzeitige Registrierung sollten die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen also nicht aus den Augen verlieren. Durch das neue Marktstammdatenregister erhofft sich der Gesetzgeber eine lückenlose Erfassung aller Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Abbildung des gesamten Strommarktes.