Klimafonds
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2024 die Weiterführung des Lengericher Klimafonds zur Förderung von Klimaschutz-Kleinprojekten beschlossen. Dafür stehen im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von insgesamt 30.000 Euro bereit! Das Antragsfenster öffnet am 01. Januar 2025.
Klimaförderung für Gewerbe und Privatpersonen
In diesem Jahr wird der Fokus vermehrt auf Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gelegt, denn Starkregenereignisse und extreme Hitze nehmen weiter zu.
Die bestehende Förderrichtlinie wurde um die Fördergegenstände Dach- und Fassadenbegrünung und Pflegemaßnahmen an Bäumen ergänzt. Außerdem wird nun auch der Austausch von Fenstern und Außentüren gefördert und die Fördersumme für Dämmvorhaben wurde erhöht.
Private Haushalte und Gewerbetreibende können für folgende Maßnahmen Anträge stellen:
- Errichtung von Solaranlagen in Verbindung mit PV-Speichern (Förderhöhe 500 Euro)
- PV-Mini-/Balkonsolaranlagen von Mieterinnen und/oder Mietern (Förderhöhe max. 20 %, 100 Euro)
- Thermische Solaranlagen zur Heizungs- und Trinkwassererwärmung (Förderhöhe 500 Euro)
- Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden, wie Dämmung von Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Kellerdecke mit ökologischen Baumaterialien (Förderhöhe max. 1.500 Euro)
- Erneuerung der Fenster / Außentüren gegen neuere Modelle (Förderhöhe max. 1.500 Euro)
- Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (Förderhöhe max. 150 Euro)
- Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume (Förderhöhe max. 750 Euro)
- Entsiegelung einer Fläche von mind. 10 m² (Förderhöhe max. 750 Euro)
- Dach- und Fassadenbegrünung (Förderhöhe max. 1.500 Euro)
- Pflegemaßnahmen an Laubbäumen (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
- Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers (max. 500 Euro)
Förderrichtlinie und Schwerpunkte
Nähere Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie in der Förderrichtlinie. Anträge können ab dem 01. Januar 2025 bis zum 30. November 2025 gestellt werden. Bitte reichen Sie den Antrag schriftlich bei der Stadtverwaltung Lengerich oder per E-Mail unter dem Stichwort "Klimafonds Lengerich 2025" ein. Bei Fragen schreiben Sie uns - unter Angabe Ihrer Telefonnummer - per E-Mail an.
Die Antragsformulare für den Lengericher Klimafonds sind online (siehe unten) oder analog in der Zentrale in der Stadtverwaltung verfügbar.
Stadtverwaltung Lengerich
Fachdienst 60
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich
Dokumente zum Herunterladen
- Förderrichtlinie Lengericher Klimafonds 20252024-12-17-Foerderrichtlinie-Lengericher-Klimafonds-nach-PU.pdf242,33 KB
- Anlage 7 zum Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz - GEG)2024-12-17-Anlage-7-GEG-Einzelnorm.pdf48,50 KB
- Antragsformular Klimafonds 20252024-12-16-Klimafonds_ausfuellbar.pdf255,43 KB