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Umwelt + Mobilität

Klimafonds

Hinweis: Für das Jahr 2026 sind alle Fördergelder bereits ausgeschöpft

Klimafonds ausgeschöpft: 30.000 Euro für Klimaschutz direkt vor Ort

Die Nachfrage nach dem kommunalen Klimafonds war auch in diesem Jahr groß: Die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 30.000 Euro sind inzwischen vollständig bewilligt. Damit können zahlreiche Maßnahmen umgesetzt werden, die einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten und gleichzeitig direkt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zugutekommen.

Gefördert hat die Stadt Lengerich insgesamt 20 Photovoltaikanlagen inklusive Stromspeicher sowie drei Balkonkraftwerke. Darüber hinaus wurden drei Dämmmaßnahmen, 13 Projekte zum Austausch von Fenstern und Türen sowie drei hydraulische Abgleiche von Heizungsanlagen bewilligt. Auch die naturnahe Umgestaltung von drei Gärten und drei fachgerechte Pflegeschnitte von Bäumen erhalten Unterstützung aus dem Klimafonds. Ergänzt wird die Förderliste durch den Kauf eines Fahrradanhängers, der künftig eine klimafreundliche Mobilität im Alltag ermöglicht.

Da die Fördermittel vollständig ausgeschöpft sind, können derzeit keine neuen Anträge mehr angenommen werden. Für den Fall, dass bewilligte Vorhaben nicht umgesetzt werden, wird bereits mit einer Warteliste gearbeitet. So können frei werdende Mittel unmittelbar an nachrückende Projekte vergeben werden.

Die Vielzahl der geförderten Maßnahmen zeigt das große Interesse der Bürgerinnen und Bürger an nachhaltigen Investitionen und klimafreundlichen Lösungen. Gleichzeitig ist der Klimafonds ein wichtiges Signal dafür, dass Umwelt- und Klimaschutz vor Ort aktiv unterstützt werden.

Auch im kommenden Jahr soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – erneut ein Klimafonds zur Verfügung stehen. Die hohe Nachfrage in diesem Jahr unterstreicht den Bedarf an einer Fortsetzung des Förderprogramms.

Klimaförderung für Gewerbe und Privatpersonen

In diesem Jahr wird der Fokus vermehrt auf Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gelegt, denn Starkregenereignisse und extreme Hitze nehmen weiter zu.

Im Vergleich zum letzten Jahr wurden die Förderquoten und -höhen teilweise angepasst. Die Fördergegenstände haben sich nicht verändert.

Private Haushalte und Gewerbetreibende können für folgende Maßnahmen Anträge stellen:

  • Errichtung von Solaranlagen in Verbindung mit PV-Speichern (Förderhöhe 500 Euro)
  • PV-Mini-/Balkonsolaranlagen von Mieterinnen und/oder Mietern (Förderhöhe max. 30 %, 100 Euro)
  • Thermische Solaranlagen zur Heizungs- und Trinkwassererwärmung (Förderhöhe 500 Euro)
  • Sanierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung an Gebäuden, wie Dämmung von Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Kellerdecke mit ökologischen Baumaterialien (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
  • Erneuerung der Fenster/Außentüren gegen neuere Modelle (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (Förderhöhe max. 150 Euro)
  • Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
  • Entsiegelung einer Fläche von mind. 10 m² (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
  • Dach- und Fassadenbegrünung (Förderhöhe max. 1.000 Euro)
  • Pflegemaßnahmen an Laubbäumen (Förderhöhe max. 1.000Euro)
  • Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers (max. 500 Euro)

Förderrichtlinie und Schwerpunkte

Nähere Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie in der Förderrichtlinie. 

Anträge können für das Jahr 2026 leider nicht mehr gestellt werden, da der Fonds ausgeschöpft ist.

Stadtverwaltung Lengerich
Fachdienst 60
Tecklenburger Str. 2/4
49525 Lengerich

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