Grundsicherung für Arbeitsuchende / SGB II / Bürgergeld
Details
Das Arbeitslosengeld II, die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchende, war vom 01.01.2005 bis 31.12.2022 die Bezeichnung für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Das Arbeitslosengeld II wurde zum 01.01.2023 in Bürgergeld umbenannt. Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung und sind weiterhin im SGB II verankert.
Der Kreis Steinfurt ist als sogenannter Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II. Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Im Auftrag des Kreises Steinfurt sind die Stadt Lengerich für die Leistungsgewährung und die kreiseigenen Anstalt "jobcenter Kreis Steinfurt AöR" für die Vermittlung in Arbeit und die Brückenjoborganisation (sogenannte 1€-Jobs) zuständig.
Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie auch unter dem nachstehenden Link: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.