Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung
Details
Leistungsberechtigt sind nach § 41 Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII), 4. Kapitel Personen über 65 Jahre oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen unud Vermögen beschaffen können.
Unterlagen
Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehem Sie bitte Kontakt zur jeweiligen Ansprechperson auf.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
