Haushaltssatzung und Haushaltsplan / Haushalt
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Das Grundgesetz räumt den Gemeinden das Recht ein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung werden durch die Selbstverwaltungsgarantie gewährleistet. Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung für ein oder zwei Jahre. Durch die Festsetzung des Haushaltsplanes in der Satzung erhält dieser seine Rechtsverbindlichkeit.
Die Gemeinde muss eine Haushaltssatzung erlassen, denn diese zählt wie die Hauptsatzung zu den sog. Pflichtsatzungen. Im Rahmen des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" (NKF) müssen die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Haushaltsplanes getrennt nach Ergebnis- und Finanzplan festgestellt werden.
In der Haushaltssatzung werden neben dem Haushaltsvolumen, die vorgesehenen Kreditaufnahmen, der Höchstbetrag der Kassenkredite, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen und die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer festgesetzt. Darüber hinaus kann die Haushaltssatzung weitere Inhalte enthalten.