Hilfe zum Lebensunterhalt bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Details
Leistungsberechtigt sind nach § 27 Sozialgesetzbuch, Zwölfter Teil (SGB XII), 3. Kapitel Personen, die befristet erwerbsgemindert sind und die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen beschaffen können.
Unterlagen
Für eine Terminabsprache und die benötigten Unterlagen nehmen Sie bitte Kontakt zur jeweiligen Ansprechperson auf.
