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Hundesteuer / Hundesteuerbescheid / Hundesteuermarke

Details

Die Hundesteuer wird auf das Halten von Hunden erhoben.

Steuerpflicht:
Die Steuerpflicht des Hundehalters/der Hundehalterin beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird, abhanden kommt oder verstirbt.

Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monats. Bei Wegzug in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats in den der Wegzug fällt.

Jeder Halter/jede Halterin hat den Hund unabhängig vom Zweck der Haltung innerhalb von vier Wochen schriftlich beim Bürgerbüro oder im Fachdienst Finanzen an- bzw. abzumelden. Bitte verwenden Sie dazu die angegebenen Vordrucke. Nach der Anmeldung des Hundes wird mit dem Hundesteuerbescheid auch die Hundemarke versandt.

Die Anzeige nach §§ 8 Abs. 1 und 11 LHundG NRW ersetzt nicht die Anmeldung zur Hundesteuer.

Gefährliche Hunde (§ 3 bzw. § 10 Abs. 1  Landeshundegesetz (LHundG)) inkl. Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen werden höher als andere Hunde besteuert und sind:

  1. Pitbull Terrier

  2. American Staffordshire Terrier

  3. Staffordshire Bullterrier

  4. Bullterrier

  5. American Bulldog

  6. Bullmastiff

  7. Mastiff

  8. Mastino Espanol

  9. Mastino Napoletano

  10. Fila Brasileiro

  11. Dogo Argentino

  12. Rottweiler

  13. Tosa Inu

Die städtische Hundesteuersatzung sieht in Ausnahmefällen Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen vor. Diese Ausnahmefälle können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

Festsetzung der Steuer:
Die Hundesteuer wird durch einen Hundesteuerbescheid festgesetzt, der jedem Hundehalter/jeder Hundehalterin regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr bekannt gegeben wird.

Die Steuer wird in 4 Abschlägen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 fällig.
Auf Wunsch kann die jährliche Zahlung zum 01.07. eines Jahres eingerichtet werden. Dazu ist das entsprechende Formular auszufüllen und bis spätestens zum 30.09. eines Jahres einzureichen.

Wenn Sie das Lastschrifteinzugsverfahren als Zahlungsoption auswählen, ist es bequem, spart Zeit und erleichtert Ihnen die Arbeit.