Kindergartenbeiträge
Details
Der Kreis Steinfurt - Fachbereich Jugend und Familie (Jugendamt) - ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe für die Angelegenheiten der Kindertagesstätten zuständig. Die Stadt Lengerich setzt im Namen des Kreises Steinfurt die Elternbeiträge fest.
Die verbindliche Einkommenserklärung zur vorläufigen Festsetzung des Kindergartenbeitrages ist für jedes Kindergartenjahr online abzugeben.
Die abschließende Erklärung dient der Überprüfung der Kindergartenbeiträge für das abgeschlossene Kalenderjahr.
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühren richten sich nach Einkommen und betreuten Stunden.
Unterlagen
Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen und Einkommensnachweise.
Rechtsgrundlagen
Global:
SGB VIII
KiBiz
Lokal:
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege
Richtlinien für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
