Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Open STreet Map), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lebenspartnerschaftsurkunde

Details

Wenn Sie in Lengerich die Lebenspartnerschaft geschlossen haben und eine Lebnespartnerschaftsurkunde benötigen, erhalten Sie diese beim Standesamt Lengerich.

Haben Sie nicht in Lengerich die Lebenspartnerschaft geschlossen, erhalten Sie die Urkunde bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. Sollte dieser Ort nicht in Deutschland liegen, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sie können eine Eheurkunde hier direkt online bestellen: Bestellung Lebenspartnerschaftsurkunde

Antragsberechtigte:

  • Ehegatten selbst (auch allein)

  • Vorfahren in aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern usw.)

  • Nachfahren in absteigender Linie (Kinder, Enkel usw.)

  • aktueller Ehegatte bzw. Lebenspartner

  • sonstige Personen, die rechtliches Interesse glaubhaft machen

  • der antragsstellende Person muss mindestens 16 Jahre alt sein

Kosten

  • 10,00 Euro für die Erteilung der Personentandsurkunde

  • 5,00 Euro für jedes weitere Exemplar dieser Urkunde bei gleichem Druck

  • gebührenfrei zur Vorlage bei der Sozialversicherung

Voraussetzungen

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis bzw. Reisepass

  • Nachweis der Berechtigung, falls nicht einer der Lebenspartner(innen) den Antrag stellt

Bei telefonischer Beantragung (falls Antragsberechtigung nachgewiesen):

  • notwenige Daten:

    • Datum der Lebenspartnerschaft, Name und Vorname der Lebenspartner(innen) bei Verpartnerung

    • Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse

  • im Rahmen des Telefonats erhalten Sie den anzugebenden Verwendungszweck für Ihre Gebührenüberweisung

  • nach Zahlungseingang wird Ihnen die Urkunde umgehend übersandt

Bei schriftlicher Beantragung (falls Antragsberechtigungn nachgewiesen werden muss):

  • notwendige Daten:

    • Datum der Lebenspartnerschaft, Name und Vorname der Lebenspartner(innen) bei Verpartnerung

    • Empfänger: Name, Vorname, vollständige Adresse

  • Nachweis der Antragsberechtigung

  • Gebührenzahlung:

    • per Rechnung, nach Zahlungseingang erfolgt Versendung

    • Vorabüberweisung Verwendungszweck: LP-Urk + Name Antragsteller)

    • per Verrechnungsscheck

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsrechtsreformgesetz

Weiterführende Informationen

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.