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Namensrechtliche Änderung / Namenserklärung

Details

Namensrechtliche Änderung

Von einer namensrechtlichen Änderung oder auch Namensänderung spricht man, wenn jemand seinen Vor- oder Familiennamen geändert haben möchte und dieses auf anderem Wege (z.B. namensrechtliche Erklärung nach dem BGB) nicht möglich ist. Genauer spricht man hier von einer behördlichen Namensänderung.
Für weitere Fragen und für eine Beratung wenden Sie sich bitte an den Kreis Steinfurt als zuständige Behörde. 

Namenserklärung

Von einer Namenserklärung oder Namensbestimmung spricht man, wenn ein Name oder auch Vorname nach den Vorschriften des BGB, des Einführungsgesetzes zum BGB (EGBGB) oder des Bundesvertriebenengesetzes bestimmt wird. 

Es gibt eine Vielzahl von Namenserklärungen, die beim Standesamt abgegeben werden können:

  • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

  • Erklärung zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (Namenserteilung, Namensneubestimmung, Einbenennung)

  • Erklärung zur Namensangleichung für Spätaussiedler und Personen, die einen im Ausland erworbenen Namen führen und jetzt dem deutschen Namensrecht unterliegen

  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung 

Zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen erteilt das Standesamt Auskunft. Weitere Informationen zu den einzelnen Bereichen der Namenserklärungen finden Sie unter Downloads (siehe weiter unten).

Kosten

Die anfallenden Gebühren sind einzelfallabhängig. Das Standesamt berät Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis, Reiseausweis)

  • Weitere vorzulegende Unterlagen (Auszug aus dem Geburten-/Eheregister, Geburts-/Eheurkunde, etc.) sind einzelfallabhängig. Das Standesamt berät Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.

Rechtsgrundlagen

  • Namensänderungsgesetz

  • Transsexuellengesetz

Weiterführende Informationen

Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.