Offene Ganztagsschule (OGS)
Details
Hier gelangen Sie zum Anmeldeportal für die Offene Ganztagsschule/Verlässliche Schulzeit
An den vier Lengericher Grundschulen gibt es Angebote der "Offenen Ganztagsschule". Die Kinder werden in in der Zeit von 7.30 Uhr bis mind. 15.00 Uhr/max. 16.00 Uhr von montags bis freitags betreut. In der Ferienzeit bedarfsgerecht in zwei "Offenen Ganztagsschulen" (separate Anmeldung erforderlich). Lediglich in den Weihnachtsferien besteht kein Betreuungsangebot.
So bietet die "Offene Ganztagsschule" berufstätigen Eltern die Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Wesentlicher Schwerpunkt ist es, Kindern bessere Lernchancen zu ermöglichen, indem sie am Nachmittag lernen, spielen sowie an diversen Programmen teilnehmen und dabei durch qualifizierte Begleitung betreut und gefördert werden. Ein gemeinsames Mittagessen ist ebenfalls Bestandteil des Ganztagsangebotes.
Mit Absenden der Anmeldung für die OGS erklären die Sorgeberechtigten, dass sie die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in den „Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich“ der Stadt Lengerich zur Kenntnis genommen haben.
Die Anmeldung für die OGS ist für ein Schuljahr (01.08. – 31.07.) verbindlich. Nach Erhalt des Aufnahmebescheides ist keine Abmeldung mehr möglich (§ 3 Abs. 6 der v.g. Satzung).
Mit Abschicken der Anmeldung erklären sich die Sorgeberechtigten damit einverstanden, dass Unterlagen über Sozialleistungen direkt vom Sozialleistungsträger angefordert und verwendet werden dürfen. Mit Versand der Anmeldung erklären die Sorgeberechtigten, dass Ihnen bekannt ist, dass in Zweifelsfällen Einkommensprüfungen vorgenommen werden und dass Änderungen unverzüglich mitzuteilen sind. Beitragszahlungen können auch rückwirkend erhoben werden.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich zur regelmäßigen Teilnahme ihres Kindes bzw. ihrer Kinder täglich bis 16.00 Uhr, mindestens bis 15.00 Uhr am Angebot des Offenen Ganztags.
Sie erklären ausdrücklich, dass die gemachten Angaben vollständig und richtig sind und sie verpflichtet sind, Beiträge zu ersetzen, die sie zu wenig gezahlt haben, weil ihr Beitrag aufgrund falsch oder unvollständig gemachten Angaben zu gering festgesetzt worden ist.
Sollten keine oder unvollständige Angaben über die Höhe der positiven Einkünfte gemacht werden, ist der Höchstbeitrag gem. o.g. Beitragssatzung zu zahlen.
Als weiteres Betreuungsangebot im Primarbereich bietet die Stadt Lengerich die "Verlässliche Schulzeit" an. Klicken Sie hier.