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Parkausweis für Schwerbehinderte (Kreis Steinfurt)

Details

Schwerbehinderten kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Dieser Antrag kann im Bürgerbüro persönlich oder durch eine dritte Person gestellt werden.

Hierbei unterscheidet man zwei Arten von Ausnahmegenehmigungen:

  1. Ausstellung eines Parkausweises, der berechtigt zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (§46 Straßenverkehrsordnung)

  2. Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung gem. §46 Straßenverkehrsordnung; diese berechtigt zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen, allerdings nicht zum Parken auf den speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen. Andererseits sind die Voraussetzungen für die Erteilung erleichtert.