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Personalausweise

Details

Ein Personalausweisantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.

Hinweis zu Passfotos bei Antragstellung ab 01.05.2025:

Ab 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht mehr zulässig. Die Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt entweder in der Behörde erstellt oder von einem registrierten Fotodienstleister digital bereitgestellt werden.

Eine Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter Vorlage von analogen Passbildern ist ab dem 01.05.2025 gesetzlich, und auch technisch nicht mehr möglich.

Zur Erstellung im Bürgerbüro wird im Erdgeschoss der Verwaltung ein Fotoautomat bereitgestellt. Dieser erstellt nicht nur das Passbild, sondern erfasst auch die Unterschrift und die Fingerabdrücke des Beantragenden. Für die Erstellung von Passfotos für Kleinkinder hält das Bürgerbüro eine zusätzliche Lösung bereit.

Für die Erstellung der Fotos im Bürgerbüro wird eine Zusatzgebühr von 6 Euro je gestelltem Antrag erhoben. Diese Zusatzgebühr ist gesetzlich vorgegeben und bundeseinheitlich.

Die erforderlichen digitalen Passbilder werden auch von registrierten Fotodienstleistern erstellt. Diese können unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ gesucht werden.

Die digitalen Passbilder, die im Bürgerbüro oder beim Fotografen erstellt werden, können aktuell nur für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass genutzt werden. Für alle weiteren Anträge, z. B. Führerscheine, Fischereischeine, ist leider weiterhin zusätzlich die Vorlage von analogen Passbildern erforderlich.

Ausweispflicht:

  • ab 16. Geburtstag ist jeder Deutsche ausweispflichtig

  • unter 16 Jahren kann, mit Zustimmung der Eltern, ein Personalausweis ausgestellt werden

Gültigkeit:

  • 10 Jahre

  • 6 Jahre (wenn Antragstellende unter 24 Jahre sind)

  • Bei Personalausweisen, die für Kinder ausgestellt wurden, kann es zu einer vorzeitigen Ungültigkeit kommen, wenn sich das Aussehen des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändert, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, und eine Identifizierung anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt, ein neues Dokument zu beantragen.

Antragsstellung:

  • persönlich (keine Ausnahme möglich; auch nicht für Kinder)

  • bei Kindern unter 16 Jahre zusätzlich die Zustimmung der Eltern; ein sorgeberechtigtes Elternteil muss grundsätzlich bei Antragsstellung anwesend sein

Abholung:

  • persönlich; bei Kindern unter 16 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil

  • durch einen Dritten mittels Vollmacht

Hinweis zum vorläufigen Personalausweis:

  • Gültigkeit: bis zu 3 Monate (wird an den Verwendungszweck angepasst)

  • die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen

Einzelheiten zum neuen Personalausweis und zu seinen Nutzungsmöglichkeiten finden Sie unter http://www.personalausweisportal.de.

Hinweis zur Nutzung des Personalausweises für Auslandsreisen:
Grundsätzlich ist der Personalausweis nur zur Nutzung im Inland bestimmt. Verschiedene Länder erkennen aber den Personalausweis als Passersatzpapier an und gestatten damit grundsätzlich die Einreise (insbesondere alle EU-Länder). Problemlos geht dieses bei diesen Ländern immer bei Einreise per PKW und bei Direktflügen. Dies gilt aber nicht immer, insbesondere wenn sie per Schiff reisen oder bei einer Flugreise einen Zwischenstopp in einem Nicht-EU-Land haben.

Informieren sie sich daher immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmung.