Reisepässe
Details
Ein Reisepassantrag kann im Bürgerbüro gestellt werden.
Hinweis zu Passfotos bei Antragstellung ab 01.05.2025:
Ab 1. Mai 2025 sind papierbasierte Passbilder für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Personalausweis und Reisepass) nicht mehr zulässig. Die Lichtbilder müssen ab diesem Zeitpunkt entweder in der Behörde erstellt oder von einem registrierten Fotodienstleister digital bereitgestellt werden.
Eine Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter Vorlage von analogen Passbildern ist ab dem 01.05.2025 gesetzlich, und auch technisch nicht mehr möglich.
Zur Erstellung im Bürgerbüro wird im Erdgeschoss der Verwaltung ein Fotoautomat bereitgestellt. Dieser erstellt nicht nur das Passbild, sondern erfasst auch die Unterschrift und die Fingerabdrücke des Beantragenden. Für die Erstellung von Passfotos für Kleinkinder hält das Bürgerbüro eine zusätzliche Lösung bereit.
Für die Erstellung der Fotos im Bürgerbüro wird eine Zusatzgebühr von 6 Euro je gestelltem Antrag erhoben. Diese Zusatzgebühr ist gesetzlich vorgegeben und bundeseinheitlich.
Die erforderlichen digitalen Passbilder werden auch von registrierten Fotodienstleistern erstellt. Diese können unter https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ gesucht werden.
Die digitalen Passbilder, die im Bürgerbüro oder beim Fotografen erstellt werden, können aktuell nur für die Beantragung von Personalausweis und Reisepass genutzt werden. Für alle weiteren Anträge, z. B. Führerscheine, Fischereischeine, ist leider weiterhin zusätzlich die Vorlage von analogen Passbildern erforderlich.
Gültigkeit:
10 Jahre
6 Jahre (wenn Antragsstellende unter 24 Jahren sind)
Bei Reisepässen, die für Kinder ausgestellt wurden, kann es zu einer vorzeitigen Ungültigkeit kommen, wenn sich das Aussehen des Kindes innerhalb kurzer Zeit stark verändert, insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern, und eine Identifizierung anhand des Passbildes nicht mehr möglich ist. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt, ein neues Dokument zu beantragen.
Antragsstellung:
persönlich (keine Ausnahme möglich; auch nicht für Kinder)
bei Kindern unter 18 Jahre zusätzlich die Zustimmung der Eltern; ein sorgeberechtigtes Elternteil muss grundsätzlich bei Antragsstellung anwesend sein
Abholung:
persönlich; bei Kindern unter 18 Jahren: Abholung durch ein sorgeberechtigtes Elternteil
durch einen Dritten mittels Vollmacht
Hinweis zum Expresspass:
Bearbeitungsdauer: 72 Stunden
Zusatzgebühr: 32,00 Euro
Reisepass mit 48 statt 32 Seiten:
Zusatzgebühr: 22,00 Euro
Auch als Expresspass möglich
Hinweis zum vorläufigen Reisepass:
Ausstellung: sofort
Gebühr: 26,00 Euro
Gültigkeit: bis zu 1 Jahr (wird an den Verwendungszweck angepasst)
Ausstellung nur, wenn die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist; die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung ist glaubhaft zu machen, hierzu kann die Vorlage geeigneter Nachweise (z.B. Flugticket) verlangt werden
Hinweis:
Informieren sie sich immer frühzeitig vor der Reise bei ihrem Reiseveranstalter oder bei der Botschaft des ausländischen Staates über die Einreisebestimmungen.