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Steuersätze

Details

Besteuerungsgrundlage für die Grund- und Gewerbesteuer ist der Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt wird.

Durch Multiplikation mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde ergibt sich daraus die Höhe der zu zahlenden Steuer.

Die aktuellen Hebesätze der Stadt Lengerich sind:

  • Grundsteuer A: 284 v. H.

  • Grundsteuer B: 577 v. H. (Wohngrundstücke)

  • Grundsteuer B 2: 1.004 v. H. (Nicht-Wohngrundstücke)

  • Gewerbesteuer: 442 v. H.

Die Hundesteuer bemisst sich danach wie viele Hunde in einem Haushalt gehalten werden.
Die Höhe der jährlichen Steuer bemisst sich nach der Satzung wie folgt:

  • für 1 Hund: 96,00 Euro

  • für 2 Hunde: 108,00 Euro je Hund

  • ab 3 Hunde: 120,00 Euro je Hund

  • für 1 gefährlichen Hund: 360,00 Euro je Hund

  • ab 2 gefährlichen Hunden: 448,00 Euro je Hund

Vergnügungssteuer

Steuerpflichtiger:
Steuerpflichtiger ist der Unternehmer/die Unternehmerin der Veranstaltung (Veranstalter/-in) oder der Halter/die Halterin der Apparate (Aufsteller).

Steuersätze für Apparate mit Gewinnspielmöglichkeit:

Die Steuer beträgt je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

  1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 1 Nr. 5 a)
    je Apparat mit Gewinnmöglichkeit 5 v.H. des Spieleinsatzes
    bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 50 Euro

  2. in Gastwirtschaften und sonstigen Orten (§ 1 Nr. 5 b)
    je Apparat mit Gewinnmöglichkeit 5 v.H. des Spieleinsatzes
    bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 30 Euro

  3. in Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten (§ 1 Nr. 5 a und b) bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben 500 Euro.

Weitere Einzelheiten können der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Lengerich entnommen werden.