Ummeldung von Personen / Wohnsitz
Details
Wenn Sie innerhalb der Stadt Lengerich eine neue Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde umzumelden. Die Frist beträgt 2 Wochen nach Einzug in die Wohnung. Eine Ummeldung vor Einzug ist nicht möglich.
Die Ummeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen (Vollmacht siehe bei den Downloads). Bei Ehepaaren bzw. Familien ist die Vorsprache eines Meldepflichtigen ausreichend.
Weitergehende Informationen unter finden Sie unter der Dienstleistung „Anmeldung von Personen/Wohnsitz“
Kosten
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Unterlagen
vorhandene Ausweispapiere aller Meldepflichtigen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
Wohnungsgeberbestätigung
ggf. Vollmacht
ggf. Einverständniserklärung Sorgeberechtigte
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
