Untersuchungsberechtigungsscheine
Details
Im Bürgerbüro erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.
Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:
Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung
weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts / Bergamtes
Die Antragstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.