Untersuchungsberechtigungsscheine
Details
Im Bürgerbüro erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.
Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:
Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung
weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts / Bergamtes
Die Antragstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.
Kosten
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Rechtsgrundlagen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Weiterführende Informationen
Für diese Dienstleistung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter dem folgenden Link vereinbaren: https://termine-reservieren.de/termine/lengerich/.
