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Untersuchungsberechtigungsscheine

Details

Im Bürgerbüro erhalten Sie Untersuchungsberechtigungsscheine.

Anlässe für die Erteilung dieser Scheine:

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben

  • erste Nachuntersuchung: 9-12 Monate nach der Aufnahme der ersten Beschäftigung

  • weitere Nachuntersuchung: ein Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung

  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes

  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts / Bergamtes

Die Antragstellung kann persönlich oder durch ein Famlilienmitglied erfolgen.

Begriffe im Kontext

Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendarbeitsschutzuntersuchung, Ausbildung, Ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Azubis