Auskünfte aus dem Melderegister
Details
Es gibt zwei veschiedene Arten von Melderegisterauskünften: die einfachen und die erweiterten Auskünfte.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen
Vor- und Familienname
akademische Grade
Anschriften
Der Antrag für diese Auskunft kann persönlich durch Vorsprache oder schriftlich gestellt werden. Es sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Allerdings können schutzwürdige Belange des Betroffenen zu einer Ablehnung führen.
Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen
Tag und Ort der Geburt
frühere Vor- und Familiennamen
Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
Staatsangehörigkeit
frühere Anschriften
Tag des Ein- und Auszuges
Angabe des gesetzlichen Vertreters
Sterbetag- und ort
Der Antrag für diese Auskunft ist schriftlich zu stellen, bedarf jedoch keiner Form. Allerdings ist ein berechtigtes Interesse an der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen, z.B. durch Schuldtitel.