Vollstreckungsinnendienst
Details
Eine bereits gemahnte Forderung, deren Zahlungsfrist verstrichen ist, wird im Zwangsvollstreckungsverfahren beigetrieben. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind unter anderem:
Lohnpfändung
Kontopfändung
Forderungspfändung
Zwangsvollstreckung von Grundstücken, Erbbaurechten oder Wohnungseigentum
Anordnung von Erzwingungshaft (Bußgelder)
Mit jeder Maßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung entstehen für Sie weitere Kosten durch Pfändungsgebühren oder Säumniszuschläge.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten sein, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Hierdurch ersparen Sie sich Unannehmlichkeiten und weitere Kosten.