Fragebogen Mietspiegel
Details
Bei einem Mietspiegel handelt es sich nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraumes.
Ein Mietspiegel dient dazu, den Wohnungsmarkt für Vermietende und Mietende transparenter zu gestalten. Er soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen sowie Mietstreitigkeiten und Gutachterkosten zu vermeiden.
Vermieterinnen und Vermietern wird nach § 558a Abs. 2 BGB die Möglichkeit gegeben, sich bei Neuvermietungen und Mietanpassungen im Rahmen bestehender Mietverhältnisse auf den Mietspiegel zu stützen.