Osterfeuer
Details
Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Osterfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, Gruppe oder ein örtlicher Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Osterfeuer sind vor ihrer Durchführung schriftlich und mindestens zwei Wochen vorher, bei der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen.
Das Anzeigenformular erhalten Glaubensgemeinschaften, Organisationen, Gruppen oder ein örtliche Vereine auf Anfrage. Die Anfrage richten Sie bitte an ordnungsamt@lengerich.de.
Unterlagen
Auf Anfrage
Rechtsgrundlagen
Globale Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördengesetz NRW
Lokale Rechtsgrundlage
§ 14 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lengerich
